Die Schwerpunkte haben alle ihre Ziele zumindest teilweise erfüllt, dennoch soll ihre Bedeutung reduziert werden. Eine Fehlsteuerung, meint Anika Klafki: Dadurch gehe nicht nur Wissenschaftlichkeit verloren, auch die Lehre büße Chancen ein.
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Seit Anfang 2017 gilt in NRW eine neue Regelung für die Stationsvergütung bei privaten Ausbildern. Was Referendare wissen müssen, was wirklich der Grund für das neue System ist und welches Problem es endlich aus der Welt schaffen könnte.
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Das Zweite Examen nicht zu bestehen, ist ein schwerer Rückschlag. Wie eingeschränkt die Jobaussichten mit "nur" einem Examen wirklich sind und wie man doch noch in Deutschland als Anwalt tätig werden könnte, zeigt Sabine Olschner auf.
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Das Schwerpunktstudium zu kürzen, ändert wenig, meint Stephan Lorenz. Doch das IPR aus dem Pflichtstoffkatalog zu streichen dafür umso mehr: Diese "skandalöse Provinzialisierung der Juristenausbildung" mache Absolventen praxisuntauglich.
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Wer im Zweiten Examen überzeugen will, sollte die Techniken für den Aufbau überzeugender juristischer Begründungen beherrschen. Florian Metz zeigt, wie die obersten deutschen Richter argumentieren und was man sich davon abgucken kann.
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Viele Rechtsreferendare aus NRW erhielten 2015 nacheinem Urteil des OVG Münster Nachzahlungen. Noch mehr gibt es aber nicht. Das reiche nämlich, um die Existenz zu sichern. Und nur das müsse die Beihilfe schließlich, meint das BVerwG.
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Ein reduziertes Schwerpunktstudium bedeutet weniger Praxisrelevanz, Grundlagenverständnis und Internationalität. Die Reform des Jurastudiums gelingt nur, wenn sie ein Stück Freiheit und damit viel Motivation bewahrt, meint Martin Burgi.
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Roman Seifert macht derzeit Station bei der Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission. Wie man dort hinkommt und wie es sich anfühlt, im Namen der Europäischen Union Fusionen und Unternehmenskäufe zu prüfen, verriet er im Gespräch.
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