Das Anwaltspostfach ist auch am Donnerstag bis voraussichtlich 17 Uhr nicht erreichbar. Damit ist eine Anmeldung vor dem Neustart praktisch nur noch am morgigen Freitag möglich. Ab Montag gilt die passive Nutzungspflicht.
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In Deutschland gibt es rund 165.000 Anwälte. Beim BGH sind davon für Zivilsachen aktuell zugelassen: 41. Ob die Bundesregierung daran etwas ändern will, macht sie auch von der BRAK abhängig. Die könnte bald einen Vorschlag machen.
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Für die gebeutelte Bayern-SPD ist es ein Coup: Sie sicherte sich eine Domain, mit deren Wortfolge die CSU Wahlkampf macht. Aber muss eine Partei sich gefallen lassen, dass sie ausgerechnet dort kritisiert wird, wo man ihre eigenen Inhalte erwartet?
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Die betriebsverhindernden Schwachstellen sind behoben, das beA kann am 3. September kommen, erklärte die BRAK am Montag. An den beiden Tagen vorher wird eine Anmeldung am System nicht möglich sein.
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Unter der Domain wir-sind-afd.de sammelt ein Blogger Zitate von AfD-Politikern. Die Partei will ihm die Nutzung der Domain verbieten. Sie scheint damit auch in zweiter Instanz Erfolg zu haben. Aufgeben will der Blogger aber nicht.
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Ob Flugverspätung oder zu viel gezahlte Miete: Über Plattformen sollen Verbraucher ohne Kostenrisiko an ihr Geld kommen. Was die einen als Zugang zum Recht feiern, ist für die anderen ein Verstoß gegen das RDG. Nun könnte der BGH entscheiden.
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Die Präsidenten der Anwaltskammern haben zugestimmt: Das Anwaltspostfach wird am 3. September 2018 wieder online gehen. Und damit gilt wohl ab diesem Tag auch für alle Anwälte die passive Nutzungspflicht.
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Solange das elektronische Anwaltspostfach offline ist, besteht für die Klage auf Feststellung, dass man dort eingegangene Nachrichten nicht gegen sich gelten lassen muss, kein Rechtsschutzbedürfnis. Das entschied der AGH Berlin.
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