beA am Donnerstag nicht erreichbar: Anmel­dung vor Neu­start nur noch am Freitag mög­lich

von Pia Lorenz

30.08.2018

Das Anwaltspostfach ist auch am Donnerstag bis voraussichtlich 17 Uhr nicht erreichbar. Damit ist eine Anmeldung vor dem Neustart praktisch nur noch am morgigen Freitag möglich. Ab Montag gilt die passive Nutzungspflicht.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist auch drei Tage vor dem Neustart nicht erreichbar. Die für Umsetzung und Betrieb des Postfachs verantwortliche Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die lokalen Rechtsanwaltskammern am Donnerstagmorgen darüber informiert, dass zwischen 7:00 Uhr und voraussichtlich 17:00 Uhr die beA-Startseite nicht erreichbar ist. Diese Information findet sich zwischenzeitlich auch auf der Informationsseite der BRAK zum beA.

In dieser Zeit sind ein Download der Client-Security und die Erstanmeldung ebenso wenig möglich wie Bestellungen der beA-Karte bei der dafür zuständigen Bundesnotarkammer, auch das Rechtsanwaltsregister steht nicht zur Verfügung. 

Nach Angaben der BRAK sind der Grund Sicherheitsupdates von eingesetzten Standardsoftwarekomponenten, es geht offenbar um EGVP-Komponenten, die als Standardkomponenten auch in das beA-System eingebunden sind.

Anmeldung vor dem Neustart nur noch am Freitag möglich

Wie sie gegenüber den Kammern mitteilte, hat sich die BRAK entschieden, diese Sicherheitsupdates trotz des unglücklichen Zeitpunkts vorzunehmen, damit zum Start des beA-Systems am kommenden Montag, dem 3. September 2018, alle relevanten Updates eingespielt seien.

Unglücklich ist der Zeitpunkt deshalb, weil das System auch an den beiden Tagen vor dem Neustart nicht zur Verfügung stehen wird. Am 1. und 2. September werde im Rahmen der Wiederinbetriebnahme und während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung bei dem System möglich sein, hatte die BRAK bereits mitgeteilt. Damit ist eine Anmeldung nur noch am Donnerstag ab 17 Uhr und dann nur noch am morgigen Freitag möglich, bevor das System am Montag wieder online geht.

Sofort mit dem Neustart des Systems müssen Anwälte im beA eingegangene Schriftstücke gegen sich gelten lassen; eine Testphase wird es nicht geben. Derzeit können die Anwälte diese sogenannte passive Nutzungspflicht nicht erfüllen, weil ein Zugriff auf das beA nicht möglich ist, seit die BRAK dieses wegen massiver Sicherheitslücken vor Weihnachten offline nehmen musste. Sobald das beA wieder online geht, lebt die am 1. Januar 2018 in Kraft getretene Nutzungspflicht aber wieder auf.

Zitiervorschlag

beA am Donnerstag nicht erreichbar: Anmeldung vor Neustart nur noch am Freitag möglich . In: Legal Tribune Online, 30.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30667/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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