Sobald das beA wieder online ist, gilt die passive Nutzungspflicht. Ob das an der BRAK oder dem BMJV liegt, ist unklar. Einen Neustart am 3. September wird, das steht jetzt fest, auch die Klage einiger Anwälte nicht verhindern.
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Die Leugnung des Holocausts ist keine Meinung und gefährdet den öffentlichen Frieden, Ursula Haverbecks Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Eine Verharmlosung von Nazi-Verbrechen allein ist aber noch nicht strafbar, so das BVerfG.
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Seit bekannt wurde, dass das beA im September live gehen soll, obwohl die Vertraulichkeit der Nachrichten bedroht ist, mehrt sich Kritik. Anwälte fürchten Haftungsrisiken, die BRAK will das durchziehen. Doch sie braucht die Anwaltskammern.
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Mit einer "Anleitung zum Ungehorsam" erklärt die taz, "wie ziviler Ungehorsam gegen Abschiebungen funktioniert". Diesen Aufruf, geltendes Recht zu brechen, hält Jannik Rienhoff nicht für strafbar. Und verweist gar auf Gustav Radbruch.
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Deutschlands Justiz geht es gut, verglichen mit der Erosion des Rechts anderswo. Aber deutsche Juristen sind alarmiert. Sie wollen dem Recht wieder zur Herrschaft verhelfen. Und fragen sich doch: Was haben wir eigentlich noch zu sagen?
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Beate Zschäpe muss lebenslang in Haft. Das OLG München befand, dass sie an zehn Morden des NSU als Täterin mitgewirkt hat. Die politisch motivierten Morde wären ohne sie, die das Bekennervideo veröffentlichte, nicht möglich gewesen.
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Revisionsrichter sind naturgemäß nicht begeistert von langen Instanzurteilen. Eine 1.300 Seiten lange Entscheidung des LG Köln aber zerreißt der BGH geradezu in der Luft. Und dabei hat er das Urteil nicht mal aufgehoben.
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