Das Anwaltspostfach ist auch am Donnerstag bis voraussichtlich 17 Uhr nicht erreichbar. Damit ist eine Anmeldung vor dem Neustart praktisch nur noch am morgigen Freitag möglich. Ab Montag gilt die passive Nutzungspflicht.
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Vor einem Jahr hat die GroKo den Weg für den massenhaften Einsatz von Überwachungsprogrammen durch Strafermittler freigemacht. Bürgerrechtler hoffen nun, dass das BVerfG den Trojanereinsatz stoppt, mindestens aber beschränkt.
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Die FDP-Bundestagsfraktion legt Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner ein. Ihr Anwalt erklärt, warum jede Online-Durchsuchung schlimmer ist als eine Durchsuchung der Wohnung. Und dass Richter nicht einmal wissen, was sie da anordnen.
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Ein Abfallentsorgungsbetrieb weigerte sich, das für das gesamte Unternehmen geplante Datensystem umzusetzen und anzuwenden. Mit seinem Argument, dass man dezental arbeiten könne, scheiterte er vor dem LAG in Schleswig-Holstein.
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Die Polizei fahndet längst auch in Sozialen Netzwerken – doch bald könnte dabei spezielle Software zur Anwendung kommen, die Inhalte automatisch auswertet. Dafür fehlt es aktuell an speziellen Befugnissen, meint Sebastian J. Golla.
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Am Dienstag reicht der Verein Digitalcourage* seine Verfassungsbeschwerde gegen den umstrittenen Staatstrojaner ein, die Gesellschaft für Freiheitsrechte will bald nachziehen. Aber sie haben unterschiedliche Strategien.
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Sobald das beA wieder online ist, gilt die passive Nutzungspflicht. Ob das an der BRAK oder dem BMJV liegt, ist unklar. Einen Neustart am 3. September wird, das steht jetzt fest, auch die Klage einiger Anwälte nicht verhindern.
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Seit bekannt wurde, dass das beA im September live gehen soll, obwohl die Vertraulichkeit der Nachrichten bedroht ist, mehrt sich Kritik. Anwälte fürchten Haftungsrisiken, die BRAK will das durchziehen. Doch sie braucht die Anwaltskammern.
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