Dank Streamingdiensten erfreuen sich Anwaltsserien stetig wachsender Beliebtheit. Denn Juristen bieten dem Zuschauer nicht nur intelligente Unterhaltung, sondern auch die schönsten Konflikte. Von Alexander Rupflin.
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Die Präsidenten der regionalen Kammern haben den Plan der BRAK bestätigt: Das beA soll am 3. September wieder online gehen. Ob alle Anwälte es dann sofort nutzen müssen, ist unklar. Und ein paar Hürden müssen noch beseitigt werden.
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Der Legal-Tech-Hype ist vorbei, das wurde auf der Fachtagung der STP in Bensberg deutlich. Kanzleien und Rechtsabteilungen entwickeln Strategien und machen sich an die konkrete Umsetzung – und das ist mühsamer als gedacht.
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Ein Gutachten bestätigt bekannte und zeigt neue Sicherheitslücken beim beA, das Sicherheitskonzept ist noch lückenhaft. Zum Neustart soll es aber sicher genug werden. Schwächen wie fehlende E2EE-Verschlüsselung und Client-Security bleiben bestehen.
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Das elektronische Anwaltspostfach soll ab dem 3. September 2018 wieder online gehen, ab diesem Zeitpunkt sind die Anwälte wieder nutzungspflichtig. Anmelden und registrieren können sie sich aber schon viel früher; wenn es nach der BRAK geht.
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Juristen, die sich im Studium nur mit deutschem Recht beschäftigt haben, können dennoch im Ausland arbeiten. Fünf Beispiele, wie es deutsche Absolventen beruflich dorthin geschafft und was sie dafür getan haben.
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Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat eine Klage mehrerer Anwälte gegen die BRAK für ein sicheres beA koordiniert und am Freitag beim Berliner Anwaltsgerichtshof eingereicht. Das beA soll sicher verschlüsselt werden müssen.
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Wann kommt das beA? Ein Gutachten, das Aufschluss über einen neuen Starttermin hätte geben können, fällt bei der BRAK durch und soll nachgebessert werden. Zudem könnte sich das VG Berlin bald mit dem beA-Vergabeverfahren befassen.
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