Staatsdiener der ehemaligen Bundespost müssen nicht direkt bei einem ihrer Nachfolgeunternehmen eingesetzt werden. Auch deren Tochtergesellschaften können Dienstherrenbefugnisse ausüben. Das stellte das BVerfG nun klar.
Mehr lesen
Die Postreform II wirkt nach: Beamte müssen "amtsangemessen" beschäftigt werden. Ob dies auch bedeutet, nicht auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt zu werden, musste das BVerwG klären. Robert Hotstegs ordnet dessen Urteil ein.
Mehr lesen
Das Porto u.a. für den "Standardbrief" national war 2003 bis 2005 zu hoch, entschied das BVerwG am Mittwoch. Ob nun die Gerichte auch die jüngste Portoerhöhung kassieren könnten, erklärt Andreas Neumann.
Mehr lesen
Nach dem Streikende wollten Post AG und DHL Delivery Düsseldorf ihre Mitarbeiter an Sonntagen arbeiten lassen, damit sie ihre Stunden nachholen können. Das VG Düsseldorf machte dem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung.
Mehr lesen
Beamte dürften auch gegen ihren Widerspruch mit Tätigkeiten streikender Arbeitnehmer eingesetzt werden. Das Bonner ArbG wies am Donnerstag Eilanträge der Gewerkschaft ver.di zurück.
Mehr lesen
Streik ist das Thema der vergangenen Wochen - auch in der Justiz. Das AG Bonn entschied am Dienstag, dass die Deutsche Post im aktuellen Tarifkampf weiterhin Beamte einsetzen darf, um streikende Angestellte zu ersetzen.
Mehr lesen
Die Nachfolgeunternehmen der Bundespost (Deutsche Post, Telekom, Postbank) können von der Postbeamtenversorgungskasse keine Kosten für die Nachversicherung ihrer Beschäftigten verlangen, entschied das BVerwG am Mittwoch.
Mehr lesen
Deutschland muss gründlicher prüfen, ob es von der Deutschen Post weitere zu Unrecht gewährte Subventionen zurückfordern kann. Dies entschied der EuGH am Mittwoch. Klagen gegen den zugrunde liegenden Komissionsbeschluss laufen allerdings noch.
Mehr lesen