Anwälte, die statt Microsoft Windows oder Apple macOS das Betriebssystem Linux nutzen, klagen schon länger, dass sie ihr beA nicht vollwertig nutzen könnten. Jetzt versprechen BRAK und BNotK, die Ungleichbehandlung zu beenden.
Tausende Anwälte nutzen seit Jahren das Handy, um beA-Nachrichten zu lesen oder per Drittanbieter-App zu verschicken. Nun sieht sich die BRAK in der Pflicht, eine eigene Anwendung zu entwickeln.
Ist das elektronische Anwaltspostfach defekt, kann ein fristwahrender Schriftsatz auch per Fax eingereicht werden. Doch wie ist die elektronische Störung glaubhaft zu machen? Hierzu entschied nun der BGH.
Erneut rügt der BGH die mangelnde Sorgfalt eines Rechtsanwalts bei der der Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs – zulasten seines Mandanten. Dessen Berufung wurde wegen Pannen in der Kanzlei als unzulässig verworfen.
Während an anderen Gerichten seit 2022 der elektronische Rechtsverkehr gilt, müssen Verfassungsbeschwerden noch auf dem Postweg nach Karlsruhe gelangen. Damit ist bald Schluss: Bürger dürfen, Anwälte müssen bald elektronisch übermitteln.
Auch das Bundesverfassungsgericht soll an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen werden – das heißt aber nicht, dass Bürger nun per E-Mail Verfassungsbeschwerde einlegen können.
Immer wieder betont der BGH, dass bei der Überprüfung der beA-Übermittlung die gleichen Regeln wie für das Fax gelten. Deshalb müssen Anwälte die Eingangsbestätigung überprüfen. Liegt keine vor, müssen Anwälte stutzig werden.
Störungen der elektronischen Postfächer bei Gerichten und Verwaltung kommen nicht selten vor. Damit solche Ausfälle nachvollziehbar bleiben, fordert der DAV nun eine Störungshistorie, schließlich gebe es für das Anwaltspostfach auch eine.