Renate Künast hat einen Teilerfolg bei den Online-Beschimpfungen gegen sie erreicht. Twitter darf der Politikerin Auskunft über einen Nutzer geben, der in einem Tweet ein unwahres Zitat geschrieben hat, so das LG Berlin.
Im Zweifel für den besten Schutz: Mit seinen Beschlüssen zum "Recht auf Vergessen" hat das BVerfG auch den Prüfungsmaßstab der Verfassungsbeschwerde und damit seine Rolle im europäischen Grundrechtsverbund neu bestimmt.
Schwerkranke Menschen sollen in existenziellen Notlagen ein Recht auf Selbsttötung haben, so das VG Köln. Der Gesetzgeber sieht das aber anders. Nun soll das BVerfG entscheiden.
Eine Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung darf den Sänger Xavier Naidoo nicht als Antisemiten bezeichnen. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Musikers überwiege ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, so das OLG Nürnberg.
Für ein Gewinnspiel hat die Bild am Sonntag mit einem Foto von Sascha Hehn als Traumschiff-Kapitän geworben und den Schauspieler mit dem "Klickköder" in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, so das OLG Köln.
"Stück Scheisse" oder "Sondermüll" – nachdem das LG Berlin in heftigen Beschimpfungen gegen Renate Künast keine strafbaren Beleidigungen sah, legt die Grünen-Politikerin nun Beschwerde ein.
Unter dem Titel "Protest gegen die rassistische AfD, insbesondere gegen den Faschisten Höcke" durfte vergangene Woche eine Demonstration gegen die AfD stattfinden. Das VG Meiningen hielt die Bezeichnung für rechtens.
Das LG Köln hat dem Axel-Springer-Verlag die Berichterstattung über Christoph Metzelder im Zusammenhang mit einem gegen ihn gerichteten Ermittlungsverfahren verboten. Es fehle ein Mindestbestand an Beweistatsachen.