Oops, he did it again: Rechtsanwalt Martin Riemer, schon aus früheren Fällen für das (Über-)strapazieren der berufsrechtlich zulässigen Eigenwerbung bekannt, hat erneut ein Verfahren vor dem AGH NRW geführt – und großenteils verloren.
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Der Springer-Verlag hat vor dem OLG Köln einen Teilerfolg gegen das Softwareunternehmen Eyeo und ihren Werbeblocker AdBlock Plus errungen. Das Ausschalten der Werbung sei zwar okay – nicht aber das Geschäftsmodell der Firma.
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Drogerien und andere Märkte dürfen sich an Rabattaktionen der Konkurrenz "anhängen" und damit werben, die fremden Gutscheine auch in eigenen Filialen einzulösen. So etwas sei nicht grundsätzlich unlauter, entschied der BGH am Donnerstag.
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Zuletzt ging die Tendenz eher dahin, das Verbot von Schleichwerbung zu lockern. Einer weiteren Liberalisierung stellt sich das BVerwG aber nun für fremdproduzierte TV-Sendungen entgegen, erklären Robert Heine und Martin Bastius.
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"Mit so einem Puffauto fahre ich nicht!" erklärte ein Mitarbeiter und verließ den Betrieb. Dafür wurde er gekündigt. Vor dem LAG Düsseldorf schlossen die Parteien nun einen Vergleich.
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Der EuGH hat in drei Verfahren zahlreiche Bestimmungen der europäischen Tabakrichtlinie bestätigt. Dabei ging es um die verpflichtenden Warnhinweise auf Zigarettenpackungen, das Verbot von Mentholzigaretten und Sonderreln für e-Zigaretten.
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Ab Ende Mai müssen sich Raucher auf große Schockbilder und Warnhinweise auf Zigarettenschachteln einstellen. Nun soll auch Plakat- und Kinowerbung ein Riegel vorgeschoben werden. Nicht nur die Tabakindustrie warnt vor einem Präzedenzfall.
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Berit Völzmann hat zu Verbotsmöglichkeiten sexistischer Werbung promoviert und das Justizministerium bei der Entwurfsarbeit beraten. Den Vorwurf der Bevormundung weist sie zurück: Der Staat sei verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern.
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