Obwohl sie noch minderjährig war, bekam ein Mädchen in Hessen in einer Bar eine Shisha – und handelte sich dabei eine Kohlenmonoxid-Vergiftung ein. Dafür muss der Betreiber der Shishabar nun über 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Müssen Supermärkte ihre Zigarettenautomaten bald umgestalten? Der EuGH hat entschieden, dass Warnhinweise nicht erst auf der Schachtel selbst, sondern auf jedem Bild, das Verbraucher mit einer Packung assoziieren, zu sehen sein müssen.
Die Regelungen im Tabakerzeugnisgesetz gingen auf zwingendes Unionsrecht zurück, weswegen eine Überprüfung am Maßstab der deutschen Grundrechte nicht in Betracht komme, so das BVerfG. Es wies eine entsprechende Verfassungsbeschwerde ab.
Der Streit zwischen einer Nichtraucher-Initiative und Supermärkten um Schockbilder auf Zigarettenpackungen in Verkaufsautomaten geht zum EuGH. Entscheidend ist die Frage, wann und wie die Schockbilder für Verbraucher sichtbar sein müssen.
Um das Rauchen wird gestritten, seit ein europäischer Seefahrer den Ureinwohnern Amerikas das "Trinken" des Tabakrauchs abgeschaut hatte. Die Abhängigkeit vom Nikotin hinterließ auch im Recht merkwürdige Spuren.
Eine Wuppertalerin steckte einen Dienstschlüssel in dieselbe Hosentasche, in der auch der Ersatzakku ihrer E-Zigarette lag. Daraufhin fing ihre Hose Feuer. Ein Arbeitsunfall war das aber nicht, entschied das SG Düsseldorf.
Ein Nichtraucherverein kämpft gegen den Zigarettenverkauf im Supermarkt - und will verbieten lassen, dass die Ekelbilder auf den Schachteln im Automaten verdeckt werden. Doch das OLG München hält dagegen.
Der Hamburger Senat hat ein Gesetz für einen besseren Gesundheitsschutz in Shisha-Bars beschlossen. Es drohen strenge Auflagen für die Betreiber. Dass sich die Anzahl der Bars dadurch reduzieren könnte, nehme man "billigend in Kauf".
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