Eine Polizistin nimmt während ihrer Arbeitszeit einen Termin zur Corona-Impfung wahr. Kurze Zeit später muss sie aufgrund von Nebenwirkungen ärztlich behandelt werden. Ein Dienstunfall liege aber nicht vor, meint das VG Freiburg.
Ein Firmenlauf stellt weder Betriebssport noch eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung dar, so das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Verletzt sich ein Beschäftigter bei der Teilnahme, löse dies daher keinen Versicherungsfall aus.
Ein Feuerwehrmann betätigt in der Nähe eines Kollegen das Signalhorn des Feuerwehrautos. Das ist so laut, dass der Kollege einen Hörschaden davonträgt und 18 Monate arbeitsunfähig ist. Schmerzensgeld bekommt er aber nicht, so das LAG Nürnberg.
Wer den Betriebsweg verlässt, um einen beleidigenden Falschparker zur Rede zu stellen, ist nicht unfallversichert. Kommt es zu einer Schlägerei, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar, so das SG Berlin.
Ein Arbeitnehmer hielt sich im Pausenbereich auf – und wurde von einem Gabelstapler angefahren. Dass das entgegen der Auffassung der Berufsgenossenschaft ein Arbeitsunfall war, stellt das LSG Baden-Württemberg nun klar.
Wer sich bei der Arbeit nur mal eben Kaffee holt und dabei stürzt, ist unfallversichert. Es bestehe ein innerer Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, entschied das LSG Hessen.
Einem Postbeamten reißt beim Verladen eines schweren Pakets die Bizepssehne. Die Berufsgenossenschaft will das aber nicht als Dienstunfall anerkennen. Das muss sie aber, wie das VG Aachen entschied.
Ein Unfall bei einem betriebsinternen Fußball-Cup ist kein Arbeitsunfall, meint das BSG. Das Spiel sei weder als Betriebssport noch als eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung einzustufen.