Der Wagniskapitalgeber Oyster Bay Venture Capital investiert im Rahmen einer Seed-Finanzierungsrunde 2,5 Millionen Euro in das Foodtech-Startup GoodBytz. Vogel Heerma Waitz ist beratend tätig.
39 familiär geprägte Brauereien aus Deutschland wollen kooperieren, um Einkaufsbedingungen zu prüfen und Verhandlungsnachteile gegenüber Großbrauereien auszugleichen. Das Bundeskartellamt ist einverstanden.
Ein Zivilgericht in Den Haag hat Shell mangels ausreichender Beweise vom Vorwurf der Zeugenbestechung freigesprochen. Vier Frauen aus Nigeria hatten gegen den Ölkonzern geklagt.
Der Audiogerätehersteller Lautsprecher Teufel sortiert seine Finanzen im Rahmen einer Refinanzierung. Hogan Lovells und Poellath beraten zu rechtlichen Aspekten.
Auch der BFH hat Cum-Ex-Transaktionen inzwischen als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Begründung, mögliche Auswirkungen und die Grenzen des Urteils beleuchten Christoph Knauer und Sören Schomburg.
Im Zuge der Insolvenz von Wirecard haben Gläubiger und Aktionäre Milliarden-Forderungen angemeldet. Ein Gericht ebnet nun den Weg für ein Musterverfahren gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY.
Der Finanzmarktdienstleister BörseGo stößt im Vorfeld des für den 25. März geplanten Börsengangs auf reges Anlegerinteresse. Luther berät das Unternehmen zu rechtlichen Aspekten des IPO.
Der Bundesfinanzhof sieht Cum-Ex-Geschäfte als steuerrechtlich unzulässig an und schafft damit Rechtsklarheit. Die Revision eines Pensionsfonds gegen eine Entscheidung des FG Köln wurde als unbegründet zurückgewiesen.