Klage von Witwen aus Nigeria gegen Ölkonzern abgewiesen: Gericht sieht keine Zeu­gen­be­s­te­chung durch Shell

23.03.2022

Ein Zivilgericht in Den Haag hat Shell mangels ausreichender Beweise vom Vorwurf der Zeugenbestechung freigesprochen. Vier Frauen aus Nigeria hatten gegen den Ölkonzern geklagt.

Der britische Ölkonzern Shell hat einem Gerichtsurteil zufolge keine Zeugen bestochen und daher auch nicht den Tod von neun Umweltaktivisten in Nigeria im Jahr 1995 mitverschuldet. Ein Zivilgericht in Den Haag wies am Mittwoch eine Klage von vier Witwen ab.

Die Frauen hatten Shell beschuldigt, Zeugen bestochen zu haben, um Falschaussagen gegen ihre Männer zu machen. Doch dafür seien nicht genügend Beweise geliefert worden, teilte das Gericht mit. Die Erklärungen der Zeugen "beruhen zum großen Teil auf Annahmen und Interpretationen". 

Bürger des Ogoni-Volkes hatten in den 1990er Jahren gegen Umweltverseuchung durch Öl-Pipelines von Shell im Nigerdelta protestiert. Neun Männer, die sogenannten "Ogoni Nine", waren dann 1995 von einem Sondertribunal des Militärs angeklagt worden, lokale Führer ermordet zu haben. Sie wurden in einem international höchst umstrittenen Verfahren zum Tod verurteilt und hingerichtet. Einer von ihnen war der bekannte Schriftsteller Ken Saro-Wiwa. Die Exekution hatte weltweit Empörung ausgelöst.

Die vier Klägerinnen hatten nun Zeugen aufgerufen. Diese erklärten, dass sie damals Geld von Shell-Mitarbeitern bekommen hätten. Sie hätten von anderen verfasste Aussagen unterschreiben müssen. Die Klägerinnen können gegen das Urteil Berufung einlegen.

Shell hatte die Beschuldigungen zurückgewiesen. Wegen der verheerenden Umweltschäden war der Konzern bereits vorher zu Schadensersatzzahlungen an Bauern in Nigeria verurteilt worden. Der Konzern war zum Zeitpunkt der Klageergebung noch niederländisch und hatte seinen Sitz in Den Haag.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Klage von Witwen aus Nigeria gegen Ölkonzern abgewiesen: Gericht sieht keine Zeugenbestechung durch Shell . In: Legal Tribune Online, 23.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47920/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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