Eine seit kurzem geltende Tierschutz-Hundeverordnung verbietet den Einsatz schmerzhafter Trainingsmittel bei Hunden eigentlich. Niedersachsen wollte eine Ausnahme für Polizeihunde, zog den Antrag aber nun zurück.
Am heutigen Freitag tritt eine neue Regelung im Tierarzneimittelgesetz in Kraft und war prompt ein Thema beim BVerfG. Tierheilpraktikerinnen wehrten sich dagegen, dass sie Homöopathika für Menschen nicht mehr bei Tieren anwenden dürfen.
Große Handelsketten wollen für mehr Nachhaltigkeit bei der Lebensmittelproduktion kooperieren. Das Bundeskartellamt beobachtet die Pläne im Interesse des Wettbewerbs genau und fordert Nachbesserungen.
Die EU-Kommission will den Handel mit Elfenbein sowie Import und Export des wertvollen Stoffes aus den Stoßzähnen von Elefanten stark einschränken. Hierfür tritt demnächst eine Verordnung in Kraft.
Tierschutz ist wichtig, also bekam die Tierschutz-Hundeverordnung eine neue Bestimmung. Der Nebeneffekt: Niedersachsens Polizei darf viele Hunde möglicherweise bald nicht mehr einsetzen. Das Land hat jetzt ein klares Ziel.
Tauben waren in einem Betrieb zur Plage geworden, das Landratsamt hatte daraufhin die Tötung der Tiere erlaubt. Laut VG hätte es aber zunächst andere Möglichkeiten prüfen müssen, um das Problem in den Griff zu bekommen.
Bei den Brexit-Verhandlungen waren die Fangquoten für gemeinsam genutzte Fischbestände ein großes Hindernis auf dem Weg zur Einigung. Der Kompromiss: Jährlich muss neu über die Fangmenge entschieden werden. Für 2022 steht der Plan nun.
Fortpflanzungsstätten von geschützten Tierarten und deren Umfeld dürfen nicht beschädigt oder vernichtet werden. Dazu zählen Hamsterbaueingänge – auch wenn sie nicht genutzt werden. Dies hat der EuGH entschieden.