Die Haltung von Legehennen in sogenannten Kleingruppen ist verfassungswidrig. Dies entschied das BVerfG und gab damit einem Normenkontrollantrag der Landesregierung Rheinland-Pfalz statt.
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Pferdehalter dürfen ihre Tiere nicht zur Zierde tätowieren. So lautet der tierfreundliche Tenor eines Beschlusses des VG Münster von Anfang Oktober.
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