VG Bremen: Tier­ver­suche mit Affen vor­erst erlaubt

04.02.2022

Ein Neuro- und Kognitionsforscher der Uni Bremen darf weiter Tierversuche mit Affen durchführen. Das VG Bremen gab seinem Eilantrag gegen die Bremer Senatorin für Gesundheit statt.

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht (VG) Bremen entschieden, dass ein Wissenschaftler der Universität Bremen weiter mit Affen forschen darf (Beschl. v. 03.02.2022, Az. 5 V 2285/21).

Der Antragsteller ist auf dem Gebiet der Neuro- und Kognitionsforschung tätig und führt hierfür seit 1998 auch Versuche an Affen durch. Dafür hatte er zuletzt 2018 eine Genehmigung der Bremer Gesundheitssenatorin erhalten, die Ende November 2021 auslief. Schon im Juli 2021 hatte der Wissenschaftler deshalb einen Antrag auf Verlängerung seines Versuchsvorhabens gestellt, der aber immer noch nicht beschieden wurde.

Die 5. Kammer des VG Bremen hat nunmehr einem Eilantrag des Wissenschaftlers stattgegeben, sodass dieser längstens bis November 2022 weiter entsprechende Versuche mit Affen durchführen kann. Der Wissenschaftler habe hinreichend begründet dargelegt, dass keine wissenschaftlich anerkannten Alternativen zur Verfügung stünden, mit welchen er die angestrebten Forschungsergebnisse erreichen könne, so das VG. Auch den Nutzen seiner Versuche habe er wissenschaftlich begründet dargelegt.

Die Argumentation der Gesundheitssenatorin hielt das VG "nicht für hinreichend substantiiert bzw. wissenschaftlich fundiert". Die schon erzielten Forschungsergebnisse seien "nicht ansatzweise" gewürdigt worden. Auch zwischenzeitliche Änderungen im Tierschutzgesetz rechtfertigen nach Ansicht der Kammer keine andere Bewertung.

jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Bremen: Tierversuche mit Affen vorerst erlaubt . In: Legal Tribune Online, 04.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47430/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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