Ein Formfehler bremste im Juli die umstrittene bayerische Regelung zum Abschuss von Wölfen kurzerhand aus. Nun gilt das Regelwerk wieder - und wird damit wieder ein Fall für die Justiz.
Eine Versicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer Entschädigung wegen eines Wildunfalls. Das AG München gab ihr nun Recht: Der verunfallte Autofahrer sei seiner Beweispflicht nicht nachgekommen. Ein totes Reh allein sei kein Beweis.
Ungewöhnlicher Familienzuwachs im Taunus: Eine Waschbärfamilie nistete sich im Dach eines Wohnhauses ein. Der Hauseigentümer will den Schaden von der Sanitärfirma ersetzt haben, doch das Landgericht Frankfurt wies seine Klage ab.
Erreicht die Tierschutzpartei bei der Brandenburg-Wahl mehr als zwei Prozent, muss ihr Ergebnis separat dargestellt werden. Ein Sammelsurium unter "Andere" reicht laut OVG Berlin-Brandenburg nicht aus. Anders sah es dann das BVerfG.
Um den Abschuss von "Problem-Wölfen" werden in Bayern hitzige Debatte geführt. Nun aber wurde ein falsches Tier erwischt - und das hat ein juristisches Nachspiel.
Ein Ehepaar hielt in seinem Garten in Haßloch zwei Minischweine – sehr zum Ärger der Nachbarn. Das VG Neustadt hat klargestellt: Die Haltung von Minischweinen in einem allgemeinen Wohngebiet ist trotz des "dörflichen Charakters" unzulässig.
Zwei Hunde, zwei Frauchen, ein gebrochenes Schienbein – das macht einen Sachverhalt, den sich auch ein Prüfungsamt so ausdenken könnte. Das LG Köln hat sich mit der im Examen beliebten Tierhalterhaftung befasst.
Beim Wolf scheiden sich die Geister: Die einen halten die Jagd auf das Raubtier für nötig, die anderen verweisen auf den sehr hohen Schutz nach der Habitatrichtlinie. Nun hat der EuGH einen Fall aus Österreich entschieden.