
Ein Neuro- und Kognitionsforscher der Uni Bremen darf weiter Tierversuche mit Affen durchführen. Das VG Bremen gab seinem Eilantrag gegen die Bremer Senatorin für Gesundheit statt.
Artikel lesenEin Neuro- und Kognitionsforscher der Uni Bremen darf weiter Tierversuche mit Affen durchführen. Das VG Bremen gab seinem Eilantrag gegen die Bremer Senatorin für Gesundheit statt.
Artikel lesenDie für Samstag geplante Demonstration der Initiative "Querdenken421" am Bremer Hauptbahnhof mit bis zu 20.000 Teilnehmern bleibt vorerst verboten. Das örtliche VG hat einen Eilantrag wegen des erheblichen Infektionsrisikos abgelehnt.
Artikel lesen"Wir bilden zum Töten aus – Hochschule Bremen". Ein Transparent mit dieser Aufschrift hängte der AStA an die Bremer Hochschule, was diese sich nicht gefallen ließ. Zu Recht, wie nun das VG Bremen entschied.
Artikel lesenAuch wenn Sonderpostenmärkte unter anderem Lebensmittel anbieten, fallen sie nicht unter die Ausnahmen für den Einzelhandel für Lebensmittel. Das hat nun das VG Bremen entschieden. Sie bleiben damit in Corona-Zeiten geschlossen.
Artikel lesenIn Bremerhaven hat am Freitag eine Corona-Anlaufpraxis eröffnet. Eine Anwohnerin fühlt sich dadurch gefährdet und hat Angst vor einer Infektion. Das VG entschied aber, dass sie sich selber in zumutbarer Weise dem Risiko entziehen kann.
Artikel lesen(bestehen im Geschäftsbereich des Senators für Justiz und Verfassung)
Das Verwaltungsgericht ist innerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit ein Gericht erster Instanz, dessen Einrichtung Aufgabe der Landesgesetzgebung ist. Verfahren vor dem Verwaltungsgericht betreffen die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern. Es handelt sich also um Auseinandersetzungen zwischen natürlichen Personen - dem einzelnen Bürger - und juristischen Personen einerseits und den Behörden andererseits. Unter juristischen Personen versteht man beispielsweise einen eingetragenen Verein, eine eingetragene Genossenschaft, eine GmbH oder Aktiengesellschaft.
Regelmäßig ist das Verwaltungsgericht in erster Instanz als Eingangsgericht dann sachlich zuständig, sofern das Gesetz keine andere Zuständigkeit benennt, beispielsweise Finanz- oder Sozialgerichte. Das Verwaltungsgericht ist nicht zuständig im Bereich des Staatshaftungsrechts, dessen Verfahren einem ordentlichen Gericht obliegen. Ebenfalls nicht zuständig ist es bei Verfahren, die das Verfassungsgericht betreffen. Das Begehren eines Klägers vor dem Verwaltungsgericht ist zumeist darauf gerichtet, dass Entscheidungen von Behörden aufgehoben oder diese zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Das Verwaltungsrecht ist überaus umfangreich und so können die Verhandlungen ganz unterschiedliche Rechtsbereiche zum Inhalt haben, beispielsweise Beamtenrecht, Schulrecht, Polizeirecht, Kommunalrecht, Hochschulrecht, Straßenverkehrsrecht, Baurecht oder auch Ausländer- und Asylrecht. Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 52 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), wonach der Sitz der beklagten Behörde maßgeblich ist.
Die Spruchkörper des Verwaltungsgerichts werden Kammern genannt. Sie sind mit jeweils drei Berufsrichtern besetzt. Handelt es sich jedoch um Entscheidungen, denen eine mündliche Verhandlung vorausgeht, ist die Kammer zusätzlich mit zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt. Kammerentscheidungen werden indes immer seltener. Sind alle am Verfahren beteiligten Parteien damit einverstanden, kann auch der jeweilige Berichterstatter als Einzelrichter anstelle der Kammer entscheiden. Das Verfahren vor einem Verwaltungsgericht findet auf der Grundlage der VwGO statt. Im verwaltungsrechtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Nach § 86 Abs. 1 VwGO hat das Verwaltungsgericht die Pflicht von Amts wegen zu ermitteln.