Seit 25 Jahren findet auf dem Parkplatz vor dem Berliner Olympiastadion ein Weihnachtszirkus statt. Damit ist nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg nun Schluss. Grund dafür ist eine geänderte Verwaltungspraxis.
Eine Frau, der die Behörden jahrelang schlechte Haustierhaltung attestierten, bevor sie ihr die Tiere schließlich wegnahmen, darf auch nach einem Umzug kein einziges Tier mehr halten, findet das VG Trier.
Eigentlich sollte sie Tiere schützen und Tierquäler belangen. Nun steht eine Staatsanwältin wegen Rechtsbeugung selbst vor Gericht. Laut Anklage soll sie Tiere beschlagnahmt und notveräußert haben, ohne die Tierhalter anzuhören.
Weil ein Jäger zwei freilaufende Hündinnen erschoss, wurde er vom AG Augsburg zu einer Geldstrafe verurteilt – auch die fahrlässiger Körperverletzung an der Halterin hat er zu verantworten, die den Tod ihrer Tiere mit ansehen musste.
Leguane mögen warme und feuchte Luft. Eine Bonnerin wollte ihre zwei Tiere aber nicht in ein Terrarium sperren – und schuf deshalb in ihrer ganzen Wohnung tropische Bedingungen. Artgerecht war das aber nicht, entschied das VG Köln.
Ein Zwergziegenbock, der aus der Flasche trinkt, im Bett schläft und im Auto auf dem Beifahrersitz mitfährt. Für das VG München klingt das nicht artgerechten und es bestätigte die behördlich angeordnete Enteignung der Familie.
Behörden dürfen ihre Informationen zu Missständen in der Tierschlachtung auch dann herausgeben, wenn sie Abweichungen gegen gesetzliche Vorschriften nicht per Verwaltungsakt festgestellt haben, so das BVerwG.
Für Fundsachen ist die Gemeinde zuständig, für den Tierschutz der Kreis. Das VG Köln hatte zu klären, wer denn nun die Kosten für die Unterbringung eines ausgesetzten Hundes tragen muss.