Niedersachsen zieht umstrittenen Antrag zurück: Sta­chel­hals­bänder bleiben ver­boten

04.02.2022

Eine seit kurzem geltende Tierschutz-Hundeverordnung verbietet den Einsatz schmerzhafter Trainingsmittel bei Hunden eigentlich. Niedersachsen wollte eine Ausnahme für Polizeihunde, zog den Antrag aber nun zurück.

Das Land Niedersachsen hat seine umstrittene Bundesratsinitiative zur Ausbildung von Dienst- und Polizeihunden zurückgezogen. Das berichtete zuerst die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ). Stachelhalsbänder bleiben damit verboten. "Wir haben den Antrag zurückgezogen", sagte eine Sprecherin des Innenministeriums am Freitag der dpa.

Mit einer Reform der sogenannten Tierschutz-Hundeverordnung ist seit Anfang des Jahres der Einsatz schmerzhafter Mittel im Training oder beim Einsatz von Hunden verboten. Niedersachsen hatte aber versucht, über den Bundesrat eine Ausnahmeregelung in das Tierschutzgesetz für solche Hunde aufzunehmen, die im Dienst des Staates stehen.

Der Deutsche Tierschutzbund lobte den Rückzieher. Präsident Thomas Schröder sagte der NOZ, er sei froh, dass sich der Tierschutzgedanke durchgesetzt habe. Das Land Bremen hatte im Gegensatz zu Niedersachsen das Verbot von Stachelhalsbändern von Anfang an unterstützt. "Es ist Zeit, das System der Ausbildung von Polizeihunden grundlegend zu überarbeiten", sagte Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) im Januar.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Niedersachsen zieht umstrittenen Antrag zurück: Stachelhalsbänder bleiben verboten . In: Legal Tribune Online, 04.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47427/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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