In der Berliner Polizeiakademie soll eine damalige Anwärterin einen Schwarzen Kollegen beleidigt und Affengestiken gemacht haben. Wird die Verurteilung durch das AG rechtskräftig, wird sie voraussichtlich ihren Job verlieren.
Eine angehende Polizistin muss wegen rassistischer Äußerungen eine Geldstrafe von 8.400 Euro (120 Tagessätze zu je 70 Euro) zahlen. Das Amtsgericht (AG) Tiergarten sprach die 35-Jährige der Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch, StGB) in zwei Fällen sowie der Volksverhetzung (§ 130 StGB) schuldig (Anfrage zu Aktenzeichen und Entscheidungsdatum läuft; LTO wird hier ggf. ergänzen).
Es ging vor Gericht um drei Fälle. Einen Schwarzen Kollegen habe sie in einem Fall bei Trainingseinheiten in der Berliner Polizeiakademie aufgefordert, "Sitz zu machen". Einen Monat später habe sie ihn als "asozial" beleidigt und gesagt, er solle Deutsch lernen. Zuletzt habe sie Affengestiken in Richtung des 32-Jährigen gemacht. Die Geste sei "Rassismus und nichts anderes", sagte der Vorsitzende Richter.
Laut Staatsanwaltschaft hat die 35-Jährige durch ihr Verhalten "eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in einer Form verächtlich gemacht, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit stören kann". Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, er sehe in der Angeklagten "keine gefestigte Rassistin", aber sie müsse sich wegen rassistischer Äußerungen verantworten. "Diese zielten klar darauf ab, den Mann zu diskreditieren."
Angeklagte: "Rassismus ist mir völlig fremd"
Die Angeklagte, die inzwischen Polizeibeamtin auf Probe ist, hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. "Rassismus ist mir völlig fremd", erklärte die 35-Jährige. Sie als Anwärterin sei von Mitschülern gemobbt worden. Der 32-Jährige habe ihr "etwas anhängen" wollen. Die Geste, zu der sie sich durch ihn provoziert gefühlt habe, sei durch den 32-Jährigen "falsch interpretiert worden". Es habe sich um eine scherzhafte "Hühnergeste" gehandelt.
Der 32-Jährige hatte nach Gesprächen in der Polizeiakademie gegen die damalige Mitschülerin Anzeige erstattet. "Ich fühlte mich durch Affengestik rassistisch beleidigt", sagte der heutige Polizeibeamte im Rahmen der Hauptverhandlung. Eineinhalb Jahre lang habe es zwischen ihm und der Frau keine Probleme gegeben. Warum es dann zu Spannungen kam, könne er nicht erklären. Ein weiterer damaliger Anwärter sagte als Zeuge, auch er habe die Pose in Richtung des 32-Jährigen beobachtet. Die Frau habe ihre Fäuste in Richtung ihrer Achseln bewegt und Affengestiken nachgemacht.
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Bei Rechtskraft droht Entfernung aus dem Dienst
Mit den verhängten 120 Tagessätzen zu je 70 Euro folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger der Frau hatte auf Freispruch plädiert. In der Klasse habe eine frauenfeindliche Atmosphäre geherrscht, "es mündete in Mobbing", sagte der Anwalt. Er halte die Vorwürfe gegen seine Mandantin für "konstruiert".
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsse die Angeklagte mit erheblichen beruflichen Nachteilen rechnen, hieß es weiter im Urteil. Das sei bei der verhängten Strafe berücksichtigt worden. Die Polizeibeamtin auf Probe werde im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung wohl aus dem Dienst entfernt, hieß es. Ob die Frau noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, blieb zunächst offen.
dpa/jb/LTO-Redaktion
"Affengestik" und "Sitzmachen": . In: Legal Tribune Online, 10.07.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54967 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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