Wer historische Gebäude betritt, muss besonders achtsam sein. Man kann nämlich nicht erwarten, dass der Fußboden so gleichmäßig flach ist, wie in modernen Gebäuden. Wer deswegen über Unebenheiten stolpert, ist selber schuld.
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Eine Rollstuhlfahrerin verletzt sich - auf einem Behindertenparkplatz, der nicht behindertengerecht war. Dass sie das wusste, schließt ihren Schadensersatzanspruch nicht aus, so das BVerfG.
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Die Voraussetzungen und die Höhe, unter denen zu Unrecht Inhaftierten eine Entschädigung gezahlt wird, sind ein heißes Thema. Schon zu Kaisers Zeiten war die Haftentschädigung ein Zankapfel – nicht zuletzt zwischen Justiz und Verwaltung.
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Wer sich nicht festhält, wenn der Bus los fährt, und deshalb hinfällt, bekommt kein Geld von den Verkehrsbetrieben. Anders nur, wenn man erkennbar behindert ist. Das ist man aber nicht, nur weil man zwei Einkaufstüten trägt.
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Um der Polizei zu entkommen, kletterte ein Atomkraftgegner bei einer Protestaktion auf einen Baum – und fiel herunter. Dafür gibt es kein Schmerzensgeld, entschied das OLG Celle. Er war vielleicht einfach unachtsam.
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Wegen der Abschaltung zweier Atommeiler erhält der Energieriese EnBW keinen Schadensersatz – weder vom Land noch vom Bund. Das entschied das LG Bonn am Mittwoch, obwohl es die Einstellungsanordnung aus 2011 selbst für rechtswidrig hält.
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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte 2009 ein Album der Band Rammstein auf den Index gesetzt. Das VG Köln hob die Indizierung später wieder auf. Die Band will nun Schadensersatz für die zerstörten Tonträger.
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Weil Air Berlin das Gepäck der Spieler des UHC in Hamburg stehen ließ, fiel am Sonntag das Bundesligaspiel gegen Nürnberg aus. Der Hockey-Bund wird nun entscheiden, ob die Hamburger daran selbst schuld waren.
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