Das LG Offenburg hat entschieden, dass der Burda-Verlag eine Gegendarstellung zu den vorherigen Berichten über das Liebesleben von Bundestrainer Joachim Löw abdrucken muss. Das Medienhaus hatte geschrieben, Löw führe eine neue Beziehung.
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Nach den G20-Krawallen hat die Bild Fotos von 18 Personen veröffentlicht und in Wild-West-Manier zur Fahndung ausgeschrieben. Damit missachtet sie das Gewaltmonopol ebenso wie die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, sagt Niklas Haberkamm.
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Eine estnische Gesellschaft sieht ihre Persönlichkeitsrechte durch eine Handelsvereinigung in Schweden verletzt, klagen will sie aber in Estland. Der Generalanwalt am EuGH hat in seinen Schlussanträgen nun Zuständigkeitsregelungen aufgestellt.
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Das LG Köln hat diversen Boulevardmedien untersagt, falsche Tatsachen über einen Vorfall zwischen dem Sänger Herbert Grönemeyer und zwei Fotografen am Flughafen Köln/Bonn im Dezember 2014 zu verbreiten.
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Das BVerwG hat entschieden, dass ein Journalist keinen Anspruch auf Auskunft über die Verstrickung von Ministeriumsmitarbeitern im NS-Regime hat. Jedenfalls nicht, wenn sie noch leben, meint das BVerwG.
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Nach der Entscheidung des OVG NRW in Münster aus der vergangenen Woche reagiert die Bundesnetzagentur: Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung wird bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.
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Die AfD-Politikerin Alice Weidel hat ihre Beschwerde gegen den Beschluss des LG Hamburg zurückgenommen. Der Moderater der Satiresendung "extra 3" hatte Weidel als "Nazi-Schlampe" bezeichnet.
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Die Supermarktkette Real und die Deutsche Post erproben in einigen ihrer Filialen Systeme zur Gesichtserkennung und individualisierten Videowerbung. Ob und wann solche Verfahren zulässig sind, untersuchen Markus Dinnes und Hauke Hansen.
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