Im östlichen Teil der Hamburger Hafencity soll bezahlbarer Wohnraum für Studierende entstehen. Das Projekt gehört zum Masterplan Wohnen des Studierendenwerks.
Für die Verhängung von Bußgeldern wegen Verstößen gegen die DSGVO ist der Nachweis vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns erforderlich. So sieht es jedenfalls der EuGH-Generalanwalt Sánchez-Bordon in seinen Schlussanträgen.
Immobilienmakler können nicht verlangen, dass ihre Kunden eine Reservierungsgebühr zahlen müssen, falls der Kauf nicht zustande kommt. Das benachteilige die Kunden unangemessen, entschied der BGH.
Im Millionenstreit um enteignete Schlösser und sonstige Vermögenswerte zwischen dem Prinzen von Preußen und dem Land Brandenburg hat das VG Potsdam das Verfahren eingestellt. Die Beteiligten haben das Verfahren für erledigt erklärt.
Der Düsseldorfer Gewerbepark Areal Böhler wird Teil des Immobilienportfolios der Investmentgesellschaft Jamestown. Die Verkäuferin Voestalpine bleibt als Mieterin auf dem Gelände. Görg und Kapellmann beraten zum Deal.
Um Geldwäsche effektiver zu bekämpfen, gilt ab April in Deutschland ein Barzahlungsverbot bei Immobiliengeschäften. Dessen Zweck- und Verfassungsmäßigkeit sind jedoch äußerst zweifelhaft, meint Martin Thelen.
Hans Thomas Kessler schließt sich PricewaterhouseCoopers Legal an und übernimmt die Leitung der deutschlandweiten Praxisgruppe Bau- und Immobilienrecht sowie des Bereichs Public Sector.