Das Tempo ist hoch: Um das neue Infektionsschutzgesetz schnell durchzupeitschen, kommt sogar der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Gegner der staatlichen Corona-Politik sind empört.
Die "zweite Welle" war absehbar, das IfSG hätte längst geändert werden müssen, meint das VG Hamburg. Doch öffnen dürfen die Studios jetzt nicht. Im Rest Deutschlands lassen die Gerichte die Fitnessstudios ohnehin zu.
Die Speicherung von Daten von AfD-Abgeordneten durch das LfV in Sachsen ist umstritten, dabei scheint die Sache verfassungsrechtlich eigentlich klar. Der Abschlussbericht zu dem Vorgang ist nun angekündigt.
Die Geheimdienste sollen nun auch dürfen, was der Polizei schon erlaubt ist. Mit der Quellen-TKÜ soll der Zugriff auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten gelingen. Die SPD gab ihren Widerstand auf – wohl auch für einen Deal.
Der Bundestag hat seine ihm verfassungsrechtlich zugewiesene Rolle in der Pandemie noch nicht gefunden. Er ermöglicht und begleitet das Regieren per Verordnung und zögert, die Ermächtigungsgrundlagen für die Corona-Verordnungen nachzubessern.
Werden streitbare Ansichten kritisiert oder zurückgewiesen, sei die Meinungsfreiheit verletzt, ist immer wieder zu hören. Warum das – völlig meinungsfrei – einfach fachlich falsch ist, erläutert Dr. George Andoor.
Das Windenergie-auf-See-Gesetz ist teilweise verfassungswidrig. Es verstoße aufgrund einer fehlenden Ausgleichsregelung für die Entwickler gegen das Vertrauensschutzgebot aus dem Grundgesetz, so das BVerfG.
Nachdem der BayVerfGH das Volksbegehren zum Mietenstopp für unzulässig erklärt hat, wenden sich die Initiatoren an das BVerfG. Die Karlsruher Richter sollen klären, ob das Land Bayern grundsätzlich für ein Mietenmoratorium zuständig wäre.