Höhere Strafen für Verkehrsdelikte mit Todesfolge, doppelte Bußgelder für Mietwucher und schärfere Kontrollen beim Flug-Boarding: Der Bundesrat fasste am Freitag weitreichende Beschlüsse, über die jetzt der Bundestag entscheiden muss.
Das Volksbegehren Mietenstopp in Bayern ist mit einer Verfassungsbeschwerde am BVerfG gescheitert. Die Beauftragten des Volksbegehrens können sich nicht auf Grundrechte berufen, hieß es.
Nach der Entscheidung des BVerfG zum Berliner Mietendeckel herrscht Erleichterung bei Union, FDP und Immobilienverbänden. SPD, Grüne, Linke und Mieterverbände rufen dagegen nach neuen Gesetzen auf Bundesebene.
Das BVerfG hat eine klare Entscheidung zum Berliner Mietendeckel getroffen: Das Land Berlin hatte keine Kompetenz, denn der Bund hat mit der Mietpreisbremse schon eine umfassende Regelung getroffen.
Wenn fehlerhafte Gesetze den Bürger Geld kosten, muss der Staat ihn dafür nicht entschädigen, sagt der BGH. Ein Urteil zur Mietpreisbremse, das aber auch in anderen Bereichen relevant werden könnte.
Der Berliner Mietendeckel macht Vermieter vielleicht ärmer, ihre Existenz bedroht er aber nicht. Das BVerfG hat einen Eilantrag gegen das Inkrafttreten einer Regelung deshalb abgewiesen.
Wieder einmal hat die Mietpreisbremse die Gerichte beschäftigt. Diesmal ging es darum, ob wirklich jede Vormiete auch eine solche im Sinne der Ausnahmeregelung ist und daher eine höhere Miete verlangt werden darf.