Champagner ist ein Luxusgetränk - und ein europaweit geschützter Begriff. Aldi darf ein entsprechend veredeltes Eis nicht entsprechend benennen, wenn es nicht auch wirklich nach Champagner schmeckt, so das OLG.
Auch bei grenzüberschreitendem Güterverkehr darf die Bundesnetzagentur mitbestimmen, wie Bahnunternehmen Schienenkapazität beantragen können. Sie muss aber die Regulierungsstellen der anderen EU-Staaten informieren, so der EuGH.
Eine Ausweisungsverfügung kann erst bei einer tatsächlichen Beendigung des Aufenthalts im betreffenden Mitgliedstaat als vollstreckt angesehen werden, so der EuGH. Wann das der Fall ist, erläutern Karoline Dolgowski und Dennis Traudt.
Der ehemalige BVerfG-Präsident Andreas Voßkuhle wirft sich in die Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.
Wenn Nutzer von Online-Plattformen Urheberrecht verletzen, muss die Plattform dafür nicht haften - jedenfalls noch nicht, wie der Europäische Gerichtshof jetzt entschieden hat. Die Rechtslage könnte in Zukunft gleichwohl anders aussehen.
Nur die Betroffenen selbst dürfen Einsicht in ihre Einträge im Strafpunkteregister für Verkehrsverstöße erhalten. Die Öffentlichkeit darf das nicht. Das hat der EuGH in einem Fall aus Lettland entschieden.
Wer Dateischnipsel von urheberechtlich geschützten Werken auf Online-Tauschbörsen teilt, gibt das Werk laut EuGH öffentlich wieder. Der Rechteinhaber kann deshalb Auskunft über die IP-Adresse des Nutzers verlangen.
Bei grenzüberschreitenden Datenverarbeitungen ist grundsätzlich die sog. federführende Datenschutzbehörde zuständig. Heißt das, es dürfen nur die irischen Datenschützer gegen Facebook vorgehen? Nein, sagt der EuGH, es gibt Ausnahmen.