Man kann leicht den Überblick über die vielen EuGH-Verfahren verlieren, in denen es um Justizreformen der PiS-Regierung in Polen geht. Aber sie zeigen auch, dass die Richterschaft den Kampf um Rechtsstaatlichkeit noch nicht aufgegeben hat.
Die EU-Kommission macht mit ihrer Ankündigung Ernst und hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der besondere Grund: Ein Urteil des BVerfG soll gegen EU-Recht verstoßen haben.
Der EuGH erlaubt sich ein versicherungsrechtliches Gedankenspiel zur Abwehr außerirdischer Invasoren. Die Bundesregierung zieht es vor, für den Fall der Fälle keinen Plan zu haben. Einige Fußnoten zur neueren Ufo-Konjunktur.
Leiharbeitsfirmen, die ihre Arbeitnehmer im Heimatstaat anstellen und dann überwiegend im EU-Ausland beschäftigen, dürfen diese nicht im Heimatstaat versichern. Hintergründe zum EuGH-Urteil von Daniel Happ und Paul Alexander Tophof.
Das Europäische Parlament betreibt ein Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Ungarn. Hier soll festgestellt werden, dass von Ungarn eine Gefährdung für die EU-Grundwerte ausgeht. Gestoppt hat der EuGH das Verfahren nicht.
Die Bundesrepublik hat über Jahre systematisch gegen EU-Recht zur Luftreinhaltung verstoßen, urteilt der EuGH. Seitdem habe sich aber einiges getan, hält die Umweltministerin dagegen. Die EU-Kommission sieht Handlungsbedarf beim Diesel.
Der Umbau des polnischen Justizsystems wird seit Jahren massiv kritisiert. Federführend an den Reformen beteiligt ist der Justizminister, der zugleich Generalstaatsanwalt in Polen ist. Das gefährdet laut Generalanwalt die Gewaltenteilung.
In Deutschland gestellte Asylanträge, die zuvor in Norwegen abgelehnt wurden, dürfen laut EuGH nicht als Folgeantrag behandelt werden. Norwegen sei schließlich kein EU-Mitgliedstaat, sondern ein Drittstaat.