Einige verdächtige "Kuchenbestellungen" reichten dem AG München für eine Verurteilung zu drei Jahren Haft wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aus - auch, weil sich Kunden über den "Kuchen" beschwerten.
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Für schwer kranke Menschen gab es bisher in Deutschland keine Möglichkeit, legal an ein Mittel zur Selbsttötung zu kommen. Das wird sich nach einem Urteil des BVerwG jetzt für Extremfälle ändern.
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Schwerkranke Patienten erhalten künftig auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung Arzneimittel, die aus Cannabis-Blüten und –Extrakten hergestellt sind. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Bundestagsbeschluss.
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Cannabis als Medizin - für Krebs- oder Schmerzpatienten soll das nun viel einfacher werden. Und anders als heute müssen künftig die Kassen zahlen. Auch die Opposition war mit dem Koalitionsentwurf einverstanden.
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Zwei Polizisten setzten einen unter schwerem Drogeneinfluss stehenden Mann mehrere Kilometer von seiner Wohnung entfernt ab; bald darauf starb er bei einem Verkehrsunfall. Die Beamten wurden nun wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
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Am Samstag nimmt er Drogen, am Dienstag wird er erwischt. Anders als die Vorinstanzen hält das BAG die fristlose Kündigung eines LKW-Fahrers für gerechtfertigt. Ob die Fahrtüchtigkeit wirklich beeinträchtigt war, sei unerheblich.
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Bislang erteilte das Bundesinstitut für Arzneimittel auch Schwerkranken keine Erlaubnis zum Eigenanbau von Cannabis, im April wurde es vom BVerwG dazu verprflichtet. Der an multipler Sklerose erkrankte Kläger erhielt nun als erster eine Lizenz.
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Viele heroinabhängige Häftlinge in Deutschland erhalten auch keine Ersatzstoffe wie Methadon. In einem Fall aus Bayern verstieß die Ablehnung gegen die Menschenrechte. Das Urteil des EGMR könnte viele Gefängnisse zwingen, ihre Praxis zu ändern.
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