Der Bundeswahlleiter ist im Streit um die Veröffentlichung von Wahlprognosen inklusive befragter Briefwähler mit seiner Beschwerde ohne Erfolg geblieben. Der VGH stärkt damit die Praxis der Wahlprognosen.
Die Partei "Der Dritte Weg" beschäftigt kurz vor der Bundestagswahl die deutschen Gerichte. Nun hatte das BVerfG einen Eilantrag der Partei vorliegen. Diese wollte damit die Entsperrung ihrer Facebookseite erreichen.
Das VG Chemnitz hatte mit einer Entscheidung, wonach die "Hängt die Grünen"-Plakate in Zwickau unter Bedingungen zulässig seien, für Aufsehen gesorgt. Das OVG entschied nun in zweiter Instanz, dass die Plakate abgehängt werden müssen.
Die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung werden aktuell vom EuGH überprüft. Die Union betont währenddessen immer noch die aus ihrer Sicht hohe Priorität dieses Instruments für Ermittler - und kassiert dafür Kritik.
Die Wahlkampfplakate der rechtsextremen Partei "Der Dritte Weg" sorgen in Deutschland vielerorts für Aufsehen. In München hat die Polizei bereits begonnen, die Plakate abzuhängen. Nun wurden sie durch das LG auch verboten.
Am 26. September ist Bundestagswahl. Menschen posten schon jetzt ihre ausgefüllten Briefwahlzettel, der Wahlleiter hat sich gerichtlich mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa über Umfragen gestritten. Was gilt rund um die Wahl rechtlich?
Das VG Wiesbaden erlaubte die Veröffentlichung von Briefwählerbefragungen durch das Institut Forsa. Der Bundeswahlleiter legte Beschwerde beim VGH ein. Bis darüber entschieden ist, darf Forsa keine derartigen Umfragen veröffentlichen.
Das VG Chemnitz hat sich zuletzt mit "Hängt die Grünen"- Plakaten auseinandergesetzt. Nun folgte ein Beschluss zu Wahlplakaten der Satirepartei "Die Partei". Sie dürfen hängen bleiben, befand das VG.