Welches Wahlrecht wird bei der Bundestagswahl im September Anwendung finden? Das entscheidet sich am Freitag in Karlsruhe, wo das BVerfG seine Entscheidung zu der umstrittenen Wahlrechtsreform im Eilverfahren verkünden wird.
Das VG Köln wird vor der Bundestagswahl nicht mehr über zwei Eilverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden. Eine summarische Prüfung sei angesichts der Bedeutung der Verfahren nicht ausreichend.
Digitalisierungsschwächen und Personalmangel bei der Justiz hat die Coronakrise besonders zutage gefördert. Auch nach der Pandemie müsse im Interesse des Rechtsstaats weiter an Verbesserungen gearbeitet werden, appellieren DRB und DAV.
Um bei der Bundestagswahl 2021 teilnehmen zu können, müssen nicht im Bundestag vertretene Parteien Unterstützungsunterschriften sammeln. Dass die Covid19-Pandemie dies unmöglich macht, haben sie laut BVerfG nicht hinreichend dargelegt.
Im September dieses Jahres steht die Bundestagswahl an – mitten in der Corona-Pandemie. Gerade kleine Parteien stellt dies vor einige Hürden, denn das Sammeln von Unterschriften für Direktkandidaten und Landeslisten ist schwieriger geworden.
In den deutschen Parlamenten sind die Männer klar in der Überzahl. Muss der Gesetzgeber für ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis sorgen? Nein, sagt das BVerfG. Erledigt ist das Thema damit noch nicht.
Die Wahlrechtsreform sei unter anderem zu unbestimmt und erreiche keine Verkleinerung des Bundestags - eines der wichtigsten Ziele der Neuerung. Die Opposition im Bundestag zieht deshalb nach Karlsruhe.