Olaf Scholz wurde als neunter Bundeskanzler der BRD vereidigt und die Ära Merkel damit beendet. Die erste rot-grün-gelbe Bundesregierung kann nun ihre Arbeit aufnehmen.
Seit Montag steht fest, wer die Ressorts in der künftigen Ampel-Regierung leiten wird. Unter den künftigen Minister:innen finden sich zwei Juristinnen und drei* Juristen – auch insgesamt hat das neue Kabinett mehr Männer als Frauen.
Überwiegend positiv haben Verbände und Bürgerrechtsorganisationen auf die rechtspolitischen Pläne der Ampel-Koalition und den neuen Koalitionsvertrag reagiert. Einige von ihnen sehen darin eine Reihe ihrer Kern-Forderungen umgesetzt.
Zwei Monate nach der Bundestagswahl hat sich die Ampel auf ein Arbeitsprogramm für die nächsten vier Jahre verständigt. Auf 177 Seiten finden sich auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben, u.a. die Legalisierung von Cannabis.
Dass man mit reiner Aufklärung und Werbung für die Corona-Impfung nicht weiterkommt, sieht wohl auch die scheidende Bundesregierung. Eine mögliche Impfpflicht und deren Ausgestaltung möchte sie aber nicht mehr in die Wege leiten.
Nachdem mehrere Bürger Berlins wegen verschiedensten Pannen nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten, legte der Bundeswahlleiter nun Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2021 ein.
Auch wenn es im Sondierungspapier heißt "Wir wollen die Bürgerrechte stärken": In den Plänen der möglichen Ampel spielt die Rechtspolitik bislang kaum eine Rolle. Der DAV fordert daher für die Koalitionsverhandlungen "Inhalte und Vorhaben".
Bundestags- und Kanzlerwahl sind in der Verfassung geregelt. Was dazwischen passiert, fand im Grundgesetz keinen Platz: Sondierungen und Koalitionsverhandlungen werden nicht erwähnt. Warum, zeigt Benedikt Bögle.