Nach zahlreichen Pannen in diversen Berliner Wahllokalen hat sich die Ampel darauf verständigt, in 400 von 2.300 Wahllokalen der Hauptstadt die Bundestagswahl wiederholen zu lassen. Der CDU/CSU geht das nicht weit genug.
Die Eckpunkte für ein neues Wahlrecht stehen. Das Parlament wird von 736 auf 598 Sitze verkleinert, aber nicht jeder Wahlkreisgewinner zieht dann auch in den Bundestag ein. Verfassungsrechtlich final geprüft ist der Vorschlag noch nicht.
Niedersachsens Justizministerin hat umfangreich zur Vorgeschichte der Durchsuchungen 2021 in BMF und BMJV geantwortet, aber besonders heikle Momente nicht aufgeklärt, findet die Grünen-Fraktion.
Wegen "schlicht falscher" Presseäußerungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück zu einer "Durchsuchung" im Justizministerium wurde die Behörde nun verurteilt. Die Aussagen hätten das Ansehen des Ministeriums geschädigt, so ein Gericht.
Wurde eine Partei nicht anerkannt und daher nicht zur Wahl zugelassen, kann sie per Nichtanerkennungsbeschwerde vor das BVerfG ziehen. Das prüft dann aber nur die korrekte Anwendung einfachen Rechts, nicht dessen Verfassungsmäßigkeit.
Die Durchsuchungen der Staatsanwaltschaft Osnabrück in Bundesministerien vor der Bundestagswahl 2021 stufte das LG Osnabrück als rechtswidrig ein. Nun geht es vor dem VG um die Rechtmäßigkeit der Pressearbeit der Staatsanwaltschaft.
Nach den Wahlpannen vom 26. September in Berlin sind noch zahlreiche Fragen offen. Nun erklärt die Wahlleiterin, dass auch sie nicht alle beantworten kann.
SPD, Grüne und FDP wollen den Bundestag von 736 auf 598 Sitze verkleinern und haben hierfür einen ersten Vorschlag präsentiert. Die daran geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt Staatsrechtler Florian Meinel nicht.