Der VerfGH in Koblenz hat den Antrag eines Landtagsabgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Streit um den Ausschluss aus der AfD-Fraktion abgelehnt. Sein Antrag müsse im Hauptsacheverfahren geprüft werden.
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Seit zwei Monaten hat der Verfassungsschutz ein Auge auf den AfD-Nachwuchs in Niedersachsen. Nun geht der Bundesverband der Jungen Alternative deutlich auf Distanz und setzt die niedersächsische AfD-Jugend vor die Tür.
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Das LG Dresden hat die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen die ehemalige AfD-Chefin Frauke Petry unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Ihr wird Meineid vorgeworfen. Die Hauptverhandlung wird aber erst nächstes Jahr beginnen.
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Die Portale der AfD, auf denen Schüler AfD-kritische Aussagen von Lehrern melden sollen, verstoßen gleich mehrfach gegen die Verfassung, meint Klaus Herrmann. Er fordert eine Verwendungsprüfung der Landesrechnungshöfe.
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Ein Berliner Blogger darf die Domain wir-sind-afd.de nicht mehr nutzen. Er hatte auf seiner Webseite fragwürdige Zitate von AfD-Politikern zusammengetragen und die Partei kritisiert. Das verletzt die Namensrechte der AfD, so das OLG Köln.
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Weil er Flüchtlinge unter anderem als "Quotenneger" bezeichnete und damit gegen seine Neutralitätspflicht verstieß, entfernte das zuständige RDG den AfD-Bundestagsabgeordneten und Staatsanwalt Thomas Seitz aus dem Beamtenverhältnis.
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Die Ereignisse von Chemnitz haben die Debatte über eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz neu beflügelt. In welchem Umfang diese rechtmäßig wäre, erläutert Verfassungsrechtler Christoph Gusy im LTO-Gespräch.
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In Bremen und Niedersachen ist die AfD ein Fall für den Verfassungsschutz geworden: Die Jugendorganisationen der Partei stehen nun unter Beobachtung, gaben die Innenministerien bekannt.
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