Die juristische Presseschau vom 20. März 2014: Mietpreisbremse kommt – Mindestlohn naht – U-Ausschuss zur NSA-Affäre

20.03.2014

Justiz

VG Düsseldorf – Schavan: Vor der am heutigen Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfindenden Verhandlung zur Aberkennung des Doktortitels der früheren Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) spricht spiegel.de (Jan Friedmann/Oliver Trenkamp) mit dem Schavan-Plagiatsjäger "Robert Schmidt" (Pseudonym) über den Fall, seine Online-Seite "schavanplag", den Spaß an der Detektivarbeit, Norbert Lammerts Doktorarbeit und dass er sich bald die Arbeit eines bekannten Managers genauer anschauen wird. Die Welt (Manuel Bewarder) berichtet zum Fall.

Marion Schmidt (Zeit, Chancen-Teil) kommt in einem ausführlichen Bericht über den Hergang im Fall Schavan zu dem Ergebnis, diese habe das "Pech" gehabt, zur falschen Zeit an der falschen Uni gewesen zu sein. Unter anderem kritisierten Experten die großen Ermessensspielräume der Universitäten bei Entscheidungen über Plagiate. Nun müsse aber das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Universität Düsseldorf die Arbeit der ehemaligen Ministerin korrekt begutachtet habe.

OLG München - NSU: Über die Aussage des Zeugen Carsten R. im NSU-Prozess vor dem Münchener Landgericht an diesem Montag berichtet die SZ (Annette Ramelsberger). Der Zeuge habe als Strohmann für die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Jahr 1998 eine Wohnung angemietet, wolle aber nichts vom Grund ihres Untertauchens gewusst haben.

Langmut und Selbstbeherrschung attestiert Gisela Friedrichsen (spiegel.de) dem Vorsitzenden Richter bei der stundenlangen Befragung von R. Am Ende habe sich aber verdeutlicht, dass Zschäpe für das Eintauchen in den Untergrund eine entscheidende Rolle spielte. Am gestrigen Mittwoch sei es weiter um die Details der Beschaffung der mutmaßliche NSU-Mord-Waffe – eine Ceska – gegangen, insbesondere um die Frage, ob auch ein Schalldämpfer geordert worden war.

LG München zu Filesharing: Wenig überrascht, aber doch ernüchtert ist Thomas Stadler (internet-law.de) von einer Entscheidung des Landgerichts München I in einem Filesharing-Verfahren. Das Landgericht habe die Berufung zurückgewiesen und unter anderem drauf verwiesen, dass der Vortrag des Anschlussinhabers, er sei zum fraglichen Zeitpunkt nicht zuhause gewesen, unerheblich und der Vortrag, auch andere Familienangehörigen nutzten den Anschluss, nicht ausreichend sei. Die isolierte Verfolgung der Schadenersatzansprüche sei indes unproblematisch. Eine Revision habe das Landgericht nicht zugelassen, obgleich es, so Stadler, keine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung zur sogenannten sekundären Darlegungslast in Fällen wie diesen gäbe, bei denen Familienmitglieder als Mitnutzer ebenfalls für Rechteverletzungen in Betracht kämen.

DFB-Gericht zum 1. FC Köln: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligisten 1. FC Köln wegen wiederholten Fehlverhaltens der Fans im Stadion zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Weiter drohe für die Bewährungszeit von neun Monaten ein teilweiser Ausschluss von Heim-Fans bei Spielen des Vereins, meldet spiegel.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. März 2014: Mietpreisbremse kommt – Mindestlohn naht – U-Ausschuss zur NSA-Affäre . In: Legal Tribune Online, 20.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11384/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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