Die juristische Presseschau vom 20. März 2014: Mietpreisbremse kommt – Mindestlohn naht – U-Ausschuss zur NSA-Affäre

20.03.2014

Der Bundesjustizminister will, dass Mieter Geld sparen - beim Makler und wenn sie in Ballungsräume ziehen. Außerdem in der Presseschau: der Gesetzentwurf zum Mindestlohn, Strafrechtlerin Hörnle zu Kinder-Nackt-Bildern, U-Ausschuss soll Snowden-Affäre klären, EU-Erbrecht, Schavan streitet um ihren Doktor und: In Münster müssen nach Motorradtouren schon mal die Hosen runter.

Thema des Tages

Maas-Entwurf zu Mietrecht: Die SZ (Robert Rossmann) stellt einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zum Mietrecht vor. So sollen Maklerprovisionen künftig vom Besteller, also in der Regel vom Verkäufer, bezahlt werden. Weiter soll es eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen geben: Die Miete dürfe nicht mehr als zehn Prozent über ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Ausnahmen gälten für Erstbezüge, nach umfassenden Modernisierungen und Mieten müssten bei Neuvermietung nicht gesenkt werden, auch wenn die Prozent-Hürde überschritten sei. Anwendung finden solle die Bremse in "angespannten Wohnungsmärkten", welche die Landesregierungen per Rechtsverordnung ausweisen müssten. Die SZ rechnet mit einem In-Kraft-Treten der geplanten Regelungen im Laufe des kommenden Jahres. Kritik am Entwurf des SPD-geführten Ministeriums komme aus der Union, die unter anderem eine sogenannte "Sunset-Klausel" einführen wolle, die die Mietpreisbremse auf fünf Jahre begrenze.

Die FAZ (Joachim Jahn/Kerstin Schwenn) erläutert, es solle auch einen Auskunftsanspruch der Mieter gegen Vermieter über sogenannte "preisbildende Tatsachen" geben, wenn es am Ort keinen Mietspiegel gibt. Auch befasst sich der Beitrag mit den Dynamiken der Mietpreisentwicklung in Deutschland. Das Handelsblatt (Silke Kersting), spiegel.de (Melanie Amman) und die Welt (Michael Fabricius, ähnlich online) berichten ebenfalls.

Rechtspolitik

Nahles-Entwurf zum Mindestlohn: Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat einen Gesetzentwurf zum Mindestlohn vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2015 soll es einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde geben, für Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr. Ausnahmen soll es für Langzeitarbeitslose geben, die im ersten Halbjahr einer Anstellung vom Mindestlohn ausgenommen sind. Auch gilt die Untergrenze nicht für Ehrenamtliche und Auszubildende. Kritik an der "Ab 18"-Regelung kommt aus der Union, die sich eine höhere Altersgrenze wünscht. Die SZ (Thomas Öchsner) berichtet. Laut FAZ (Dietrich Creutzburg) sieht der Entwurf auch eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor für Branchen, die mit der Einführung "Probleme" hätten, dort kann ein Tarifvertrag niedrigere Löhne vorsehen. Zum Gesetzentwurf auch die taz (Eva Völpel/Ulrich Schulte), die Welt (Manuel Bewarder/Thomas Vitzthum/Flora Wisdorff) und spiegel.de.

U-Ausschuss zur NSA-Affäre: Am heutigen Donnerstag soll der Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre beschließen. Die taz (Konrad Litschko) berichtet vorab ausführlich. Der Ausschuss werde sich voraussichtlich mit der Internet- und Telekommunikationsüberwachung in Deutschland seit dem Jahr 2001 befassen und dabei die Rolle der Geheimdienste der USA, Großbritannien, Kanada, Australien sowie Neuseeland ins Auge fassen, inklusive der Frage, was von deutschen Geheimdiensten geduldet bzw. gewollt war. Strittig sei noch, ob Edward Snowden vorgeladen werden solle.

Separat spricht die taz (Christian Rath) mit Clemens Binninger (CDU), dem designierten Vorsitzenden des U-Ausschusses und Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Binniger sieht die NSA nicht als Vorbild für deutsche Sicherheitsbehörden: "Wer sich auf die bekannten Gefährder und ihre Kontakte konzentriert, nutzt staatliche Ressourcen effizienter als derjenige, der die Nadel im Heuhaufen sucht."

EU-Erbrechtsverordnung: Welches nationale Erbrecht gilt für grenzüberschreitende Erbfälle? Diese Frage soll eine EU-Erbrechtsverordnung klären. Wie spiegel.de meldet, hätten die EU-Justizminister sich unter anderem darauf geeinigt, dass das Recht des Staates Anwendung findet, in welchem der Erblasser zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Es bestehe aber ein Wahlrecht für Erblasser.

Bayern-Entwurf zum Dopingmittel-Besitz: Mit dem vom bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Strafverfolgung von Doping befasst sich Peter Mühlbauer (telepolis.de) und kritisiert unter anderem, ein Besitzverbot von Dopingwirkstoffen könne auch zu Hausdurchsuchungswellen bei Nichtsportlern führen.

Nacktfotos von Kindern: In einem Beitrag für den Staat & Recht-Teil der FAZ warnt die Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle mit Blick auf die strafrechtliche Einordnung der Verbreitung von (Kinder)Nacktfotos vor einer Ausrichtung der Kriminalpolitik am Tagesaktuellen. Die Herstellung und Verbreitung von Nacktfotos, die keine sexuellen Handlungen zeigten, passe auch nach einer Neuregelung nicht in den Strafgesetzbuch-Abschnitt zu Sexualdelikten. Die Zuhilfenahme von "Schweinskram"-Argumenten – die Fotos würden doch zu sexueller Stimulation genutzt – sei nicht überzeugend und für Hypothesen zu Nachahme- und Steigerungseffekten gäbe es keine Nachweise. Eine "breiter angelegte Frage ist zu stellen: Schützt das deutsche Strafrecht Personen angemessen gegen die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form eines Eingriffs in die Intimsphäre durch Bildaufnahmen, in die sie nicht wirksam eingewilligt haben?". Eine Antwort könne über eine Neufassung des Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) gesucht werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 20. März 2014: Mietpreisbremse kommt – Mindestlohn naht – U-Ausschuss zur NSA-Affäre . In: Legal Tribune Online, 20.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11384/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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