Der Bundesjustizminister will, dass Mieter Geld sparen - beim Makler und wenn sie in Ballungsräume ziehen. Außerdem in der Presseschau: der Gesetzentwurf zum Mindestlohn, Strafrechtlerin Hörnle zu Kinder-Nackt-Bildern, U-Ausschuss soll Snowden-Affäre klären, EU-Erbrecht, Schavan streitet um ihren Doktor und: In Münster müssen nach Motorradtouren schon mal die Hosen runter.
Thema des Tages
Maas-Entwurf zu Mietrecht: Die SZ (Robert Rossmann) stellt einen Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) zum Mietrecht vor. So sollen Maklerprovisionen künftig vom Besteller, also in der Regel vom Verkäufer, bezahlt werden. Weiter soll es eine Mietpreisbremse bei Neuvermietungen geben: Die Miete dürfe nicht mehr als zehn Prozent über ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Ausnahmen gälten für Erstbezüge, nach umfassenden Modernisierungen und Mieten müssten bei Neuvermietung nicht gesenkt werden, auch wenn die Prozent-Hürde überschritten sei. Anwendung finden solle die Bremse in "angespannten Wohnungsmärkten", welche die Landesregierungen per Rechtsverordnung ausweisen müssten. Die SZ rechnet mit einem In-Kraft-Treten der geplanten Regelungen im Laufe des kommenden Jahres. Kritik am Entwurf des SPD-geführten Ministeriums komme aus der Union, die unter anderem eine sogenannte "Sunset-Klausel" einführen wolle, die die Mietpreisbremse auf fünf Jahre begrenze.
Die FAZ (Joachim Jahn/Kerstin Schwenn) erläutert, es solle auch einen Auskunftsanspruch der Mieter gegen Vermieter über sogenannte "preisbildende Tatsachen" geben, wenn es am Ort keinen Mietspiegel gibt. Auch befasst sich der Beitrag mit den Dynamiken der Mietpreisentwicklung in Deutschland. Das Handelsblatt (Silke Kersting), spiegel.de (Melanie Amman) und die Welt (Michael Fabricius, ähnlich online) berichten ebenfalls.
Rechtspolitik
Nahles-Entwurf zum Mindestlohn: Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat einen Gesetzentwurf zum Mindestlohn vorgelegt. Ab dem 1. Januar 2015 soll es einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde geben, für Arbeitnehmer ab dem 18. Lebensjahr. Ausnahmen soll es für Langzeitarbeitslose geben, die im ersten Halbjahr einer Anstellung vom Mindestlohn ausgenommen sind. Auch gilt die Untergrenze nicht für Ehrenamtliche und Auszubildende. Kritik an der "Ab 18"-Regelung kommt aus der Union, die sich eine höhere Altersgrenze wünscht. Die SZ (Thomas Öchsner) berichtet. Laut FAZ (Dietrich Creutzburg) sieht der Entwurf auch eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor für Branchen, die mit der Einführung "Probleme" hätten, dort kann ein Tarifvertrag niedrigere Löhne vorsehen. Zum Gesetzentwurf auch die taz (Eva Völpel/Ulrich Schulte), die Welt (Manuel Bewarder/Thomas Vitzthum/Flora Wisdorff) und spiegel.de.
U-Ausschuss zur NSA-Affäre: Am heutigen Donnerstag soll der Bundestag einen Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre beschließen. Die taz (Konrad Litschko) berichtet vorab ausführlich. Der Ausschuss werde sich voraussichtlich mit der Internet- und Telekommunikationsüberwachung in Deutschland seit dem Jahr 2001 befassen und dabei die Rolle der Geheimdienste der USA, Großbritannien, Kanada, Australien sowie Neuseeland ins Auge fassen, inklusive der Frage, was von deutschen Geheimdiensten geduldet bzw. gewollt war. Strittig sei noch, ob Edward Snowden vorgeladen werden solle.
Separat spricht die taz (Christian Rath) mit Clemens Binninger (CDU), dem designierten Vorsitzenden des U-Ausschusses und Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Binniger sieht die NSA nicht als Vorbild für deutsche Sicherheitsbehörden: "Wer sich auf die bekannten Gefährder und ihre Kontakte konzentriert, nutzt staatliche Ressourcen effizienter als derjenige, der die Nadel im Heuhaufen sucht."
EU-Erbrechtsverordnung: Welches nationale Erbrecht gilt für grenzüberschreitende Erbfälle? Diese Frage soll eine EU-Erbrechtsverordnung klären. Wie spiegel.de meldet, hätten die EU-Justizminister sich unter anderem darauf geeinigt, dass das Recht des Staates Anwendung findet, in welchem der Erblasser zuletzt seinen Lebensmittelpunkt hatte. Es bestehe aber ein Wahlrecht für Erblasser.
Bayern-Entwurf zum Dopingmittel-Besitz: Mit dem vom bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) vorgelegten Gesetzentwurf zur Strafverfolgung von Doping befasst sich Peter Mühlbauer (telepolis.de) und kritisiert unter anderem, ein Besitzverbot von Dopingwirkstoffen könne auch zu Hausdurchsuchungswellen bei Nichtsportlern führen.
Nacktfotos von Kindern: In einem Beitrag für den Staat & Recht-Teil der FAZ warnt die Strafrechtsprofessorin Tatjana Hörnle mit Blick auf die strafrechtliche Einordnung der Verbreitung von (Kinder)Nacktfotos vor einer Ausrichtung der Kriminalpolitik am Tagesaktuellen. Die Herstellung und Verbreitung von Nacktfotos, die keine sexuellen Handlungen zeigten, passe auch nach einer Neuregelung nicht in den Strafgesetzbuch-Abschnitt zu Sexualdelikten. Die Zuhilfenahme von "Schweinskram"-Argumenten – die Fotos würden doch zu sexueller Stimulation genutzt – sei nicht überzeugend und für Hypothesen zu Nachahme- und Steigerungseffekten gäbe es keine Nachweise. Eine "breiter angelegte Frage ist zu stellen: Schützt das deutsche Strafrecht Personen angemessen gegen die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form eines Eingriffs in die Intimsphäre durch Bildaufnahmen, in die sie nicht wirksam eingewilligt haben?". Eine Antwort könne über eine Neufassung des Paragrafen 201a des Strafgesetzbuches (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) gesucht werden.
Justiz
VG Düsseldorf – Schavan: Vor der am heutigen Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf stattfindenden Verhandlung zur Aberkennung des Doktortitels der früheren Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) spricht spiegel.de (Jan Friedmann/Oliver Trenkamp) mit dem Schavan-Plagiatsjäger "Robert Schmidt" (Pseudonym) über den Fall, seine Online-Seite "schavanplag", den Spaß an der Detektivarbeit, Norbert Lammerts Doktorarbeit und dass er sich bald die Arbeit eines bekannten Managers genauer anschauen wird. Die Welt (Manuel Bewarder) berichtet zum Fall.
Marion Schmidt (Zeit, Chancen-Teil) kommt in einem ausführlichen Bericht über den Hergang im Fall Schavan zu dem Ergebnis, diese habe das "Pech" gehabt, zur falschen Zeit an der falschen Uni gewesen zu sein. Unter anderem kritisierten Experten die großen Ermessensspielräume der Universitäten bei Entscheidungen über Plagiate. Nun müsse aber das Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Universität Düsseldorf die Arbeit der ehemaligen Ministerin korrekt begutachtet habe.
OLG München - NSU: Über die Aussage des Zeugen Carsten R. im NSU-Prozess vor dem Münchener Landgericht an diesem Montag berichtet die SZ (Annette Ramelsberger). Der Zeuge habe als Strohmann für die drei mutmaßlichen NSU-Terroristen Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe im Jahr 1998 eine Wohnung angemietet, wolle aber nichts vom Grund ihres Untertauchens gewusst haben.
Langmut und Selbstbeherrschung attestiert Gisela Friedrichsen (spiegel.de) dem Vorsitzenden Richter bei der stundenlangen Befragung von R. Am Ende habe sich aber verdeutlicht, dass Zschäpe für das Eintauchen in den Untergrund eine entscheidende Rolle spielte. Am gestrigen Mittwoch sei es weiter um die Details der Beschaffung der mutmaßliche NSU-Mord-Waffe – eine Ceska – gegangen, insbesondere um die Frage, ob auch ein Schalldämpfer geordert worden war.
LG München zu Filesharing: Wenig überrascht, aber doch ernüchtert ist Thomas Stadler (internet-law.de) von einer Entscheidung des Landgerichts München I in einem Filesharing-Verfahren. Das Landgericht habe die Berufung zurückgewiesen und unter anderem drauf verwiesen, dass der Vortrag des Anschlussinhabers, er sei zum fraglichen Zeitpunkt nicht zuhause gewesen, unerheblich und der Vortrag, auch andere Familienangehörigen nutzten den Anschluss, nicht ausreichend sei. Die isolierte Verfolgung der Schadenersatzansprüche sei indes unproblematisch. Eine Revision habe das Landgericht nicht zugelassen, obgleich es, so Stadler, keine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung zur sogenannten sekundären Darlegungslast in Fällen wie diesen gäbe, bei denen Familienmitglieder als Mitnutzer ebenfalls für Rechteverletzungen in Betracht kämen.
DFB-Gericht zum 1. FC Köln: Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes hat den Zweitligisten 1. FC Köln wegen wiederholten Fehlverhaltens der Fans im Stadion zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Weiter drohe für die Bewährungszeit von neun Monaten ein teilweiser Ausschluss von Heim-Fans bei Spielen des Vereins, meldet spiegel.de.
Recht in der Welt
EGMR – Anordnungen für Russland und Ukraine: Eine einstweilige Anordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in welcher Russland und die Ukraine aufgefordert werden, sämtliche Maßnahmen zu unterlassen, welche geeignet sind, Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechts-Konvention verbürgten Rechte hervorzurufen und ihren Verpflichtungen aus der Konvention nachzukommen, stellt die Rechtswissenschaftlerin Frederike Kollmar (juwiss.de) vor. Ergangen seien die Anordnungen nach Einreichung eines Antrags der ukrainischen Regierung im Staatenbeschwerdeverfahren des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
EU/Ukraine – Rechtsstaatlichkeit: Im Rahmen des Schwerpunktes "EU und Ukraine: Make or Break für die GASP" auf dem Verfassungsblog findet sich ein Debattenbeitrag der Rechtsprofessorin Caroline von Gall, die fordert: Die EU muss sich stärker für Rechtsstaatlichkeit in Osteuropa engagieren.
Frankreich – Sarkozy-Korruptionsklage: Der ehemalige französische Staatspräsident Nikolas Sarkozy hat mutmaßlich in mehreren Fällen versucht, Einfluss auf die französische Justiz zu nehmen. Die Welt (Sascha Lehnarzt) informiert ausführlich und glaubt, es drohe nun ein Prozess wegen Korruption, konkret Vorteilsgewährung. Es seien im Rahmen einer Abhöraktion gegen Sarkozy Hinweise aufgekommen, dass unter anderem der Versuch unternommen wurde, auf Ermittlungen zu möglichen Wahlkampfspenden des libyschen Diktators Muammar al-Gaddafi Einfluss zu nehmen.
Iran – Ehebrecherin aus Haft entlassen: Wie zeit.de meldet, ist eine Iranerin nach internationalen Protesten in Hafturlaub entlassen worden. Verurteilt worden war sie zunächst zum Tod durch Steinigung wegen Ehebruchs, später, nach ersten Protesten, dann zum Tod durch den Strang wegen Beihilfe zum Mord an ihrem Ehemann. Nach dem Verzicht der Opfer-Familie auf eine "ausgleichende Gerechtigkeit" sei sie im Endeffekt zu einer zehnjährigen Haft verurteilt worden.
Sonstiges
Edathy-Affäre – Oppermann-Anruf: Im Staat & Recht-Teil der FAZ widerspricht der Freiburger Staatsrechtslehrer Friedrich Schoch den Einlassungen des Strafrechtsprofessors Reinhard Merkel zur Edathy-Affäre in der FAZ an gleicher Stelle: Merkel vertrat die Auffassung, Thomas Oppermann habe sich durch sein Telefonat mit BKA-Präsident Ziercke zwar nicht strafbar gemacht - seine "versuchte Anstiftung zum Geheimnisverrat" sei indes rechtswidrig. Schoch verweist seinerseits auf die "eindeutige Rechtslage" zu Anfragen an Behörden nach dem Informationsfreiheitsgesetz und die Obliegenheit der Behörden, gegebenenfalls private Interessen oder gesetzlich geschützte öffentliche Belange zu berücksichtigen sowie die korrespondierende behördliche Begründungspflicht. Diese "eindeutige Gesetzeslage kann durch das Strafrecht nicht 'umgewertet' werden".
Filesharing-Plattform "Popcorn Time": Mit dem vermeintlichen neuen Stern am Streaming–Himmel, "Popcorn Time", befasst sich der Rechtsanwalt André Stämmler für lto.de. Der IT-Rechtler erläutert, nur vordergründig handele es sich bei dem Portal um einen Streaming-Dienst, tatsächlich komme aber eine klassische Filesharing-Software zum Einsatz. Dies ziehe nicht nur Urheberrechtsverstöße nach sich, sondern erleichtere Abmahnern auch den Zugriff auf IP-Adressen.
Arbeitsrecht – Befristungen: In der zeit.de-Arbeitsrechtskolumne des Rechtsanwaltes Ulf Weigelt geht es in dieser Woche um die Befristung von Arbeitsverträgen mit und ohne Sachgrund, insbesondere bei Abteilungswechseln.
Das Letzte zum Schluss
Hosen runter!: Nach einer Nackt-Fahrt durch Münster auf einem Motorrad mit Höhepunkt auf dem Weihnachtsmarkt hat die örtliche Polizei nun endlich den Halter ausfindig gemacht. Dieser bestreitet indes, der Fahrer gewesen zu sein. Nun, so Detlef Burhoff (blog.strafrecht.jurion.de), erwägt die Polizei eine Täteridentifizierung – eben mit heruntergelassener Hose. Ob das verhältnismäßig ist?
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/dc
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau vom 20. März 2014: Mietpreisbremse kommt – Mindestlohn naht – U-Ausschuss zur NSA-Affäre . In: Legal Tribune Online, 20.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11384/ (abgerufen am: 02.05.2024 )
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