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Proberichterin/Proberichter (w/m/d)

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-VorpommernSchwerin

Proberichterin/Proberichter (w/m/d)...

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-VorpommernSchwerin
  • Vollzeit
  • Jobticket
  • Berufserfahrung
  • Neu

Einsatz­dienststelle(n) - Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt für die Dauer der Probezeit eine verbindliche örtliche Zuweisung für einen Landgerichtsbezirk (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund) einschließlich der dort gelegenen Staatsanwaltschaften und Fachgerichte.

Arbeitsbeginn ab - sofort

Beschäftigungs­dauer - unbefristet

Arbeitszeit - Vollzeit, teilzeitfähig

Besoldung/ Entgeltgruppe - R 1 LBesG M-V

In Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz für die Einstellung für sämtliche Gerichtsbarkeiten und Staatsanwaltschaften zuständig. Das Ministerium stellt zu jeder Zeit qualifizierte Juristinnen und Juristen für den höheren Justizdienst des Landes ein. Bewerbungen werden daher jederzeit gerne entgegengenommen. Die Neueinstellung in den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst erfolgt grundsätzlich als Richterin oder Richter auf Probe. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es einen einheitlichen Proberichterdienst, der beide Berufsgruppen umfasst. Vorbehaltlich dienstlicher Belange erfolgt der Beginn der Probezeit in dem von den Proberichterinnen und Proberichtern präferierten Geschäftsbereich. Damit diese die Arbeit in verschiedenen Geschäftsbereichen kennenlernen, soll in der Regel nach etwa 18 Monaten mindestens für die Dauer eines Jahres ein Wechsel des Geschäftsbereichs erfolgen.

Ihre Aufgaben

Die rechtsprechende Gewalt ist gemäß Art. 92 des Grundgesetzes den Richterinnen und Richtern anvertraut. Als unabhängige Organe der Rechtspflege sind sie nur Recht und Gesetz unterworfen und entscheiden in zivil-, straf-, sozial-, finanz-, verwaltungs- und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Zudem übernehmen sie Aufgaben staatlicher Fürsorge im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Typische Aufgaben sind:

Richterinnen und Richter

  • entscheiden über Mietstreitigkeiten, Scheidungen und Sorgerechtsfragen, Schadensersatzansprüche, die Auslegung von Verträgen
  • entscheiden über die Rechtsmäßigkeit der Kündigung von Arbeitsverhältnissen sowie von Verwaltungsakten, über das Bestehen von Ansprüchen gegenüber Rentenkassen und dem Finanzamt
  • bestellen für unterstützungsbedürftige Betroffene rechtliche Betreuer
  • prüfen die Notwendigkeit von freiheitsentziehenden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
  • leiten die Verhandlungen und hören die Beteiligten an
  • vernehmen Zeugen, befragen Sachverständige
  • helfen bei der gütlichen Klärung von Streitigkeiten und unterbreiten Vergleichsvorschläge

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte

  • verfassen Anklageschriften und beantragen Strafbefehle
  • entscheiden über Ermittlungsansätze und beantragen die Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen oder Telefonüberwachungen
  • beantragen die Anordnung von Untersuchungshaft bei dringendem Tatverdacht und Flucht-, Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr
  • wirken an der Hauptverhandlung beim Strafgericht mit, befragen Zeugen, stellen Beweisanträge, plädieren zusammenfassend mit einem begründeten Antrag auf Verurteilung oder Freispruch

Ihr Profil

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen in § 9 Deutsches Richtergesetz geregelten Voraussetzungen für eine Einstellung erfüllen (z.B. deutsche Staatsangehörigkeit, Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung).
  • Die Zweite juristische Staatsprüfung soll in der Regel mit mindestens 8,0 Punkten und die Erste juristische Staatsprüfung mindestens mit der Note befriedigend abgeschlossen sein. Eine Bewerbung ist bereits mit dem Ergebnis der schriftlichen Prüfung der Zweiten juristischen Staatsprüfung möglich, wenn die Leistungen in der schriftlichen Prüfung erwarten lassen, dass im Ergebnis der Zweiten juristischen Staatsprüfung mindestens 8,0 Punkte erzielt werden. Darüber hinaus werden überdurchschnittliche Leistungen im juristischen Vorbereitungsdienst erwartet.
  • Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 7,0 Punkten abgelegt haben, können eingeladen werden, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch herausragende Leistungen in der Ersten juristischen Staatsprüfung oder im Vorbereitungsdienst oder durch sonstige Zusatzqualifikationen (etwa wissenschaftliche Tätigkeit oder Promotion).
  • Neben hoher fachlicher Kompetenz wird im Einklang mit § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz großer Wert auf ein hohes Maß an sozialen Kompetenzen, wie zum Beispiel Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Flexibilität, Kritikfähigkeit und Ähnliches gelegt. Die sozialen Kompetenzen können Defizite bei den Examensnoten nicht ausgleichen.
  • Zusätzlich Berufserfahrungen in einschlägigen Bereichen (etwa als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt oder Juristin bzw. Jurist in einem Unternehmen) sind als ergänzende Qualifikationen gerne gesehen, sofern auch die genannten Voraussetzungen bzgl. der Examensnoten und Sozialkompetenzen gegeben sind.

Das bieten wir Ihnen

  • einen sicheren Arbeitsplatz mit überdurchschnittlicher Bezahlung
  • sachliche und - im Falle der Ernennung als Richterin oder Richter auf Lebenszeit - persönliche Unabhängigkeit
  • eine verantwortungsvolle Tätigkeit vom ersten Tag an
  • die Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung
  • In Krankheits-, Geburts- und Todesfällen werden Beihilfen nach den für die Beamtinnen bzw. Beamten des Landes geltenden Vorschriften gewährt.
  • eine attraktive Altersabsicherung
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • flexible Arbeitszeiten
  • Fortbildungen
  • Gesundheitsangebote
  • Homeoffice (bedingt)
  • gute Aufstiegschancen
  • attraktives Berufsumfeld
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • 30 Tage Urlaub

Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

Ihren - schriftlich oder online - eingereichten Bewerbungsunterlagen fügen Sie bitte bei:

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Ablichtungen folgender Zeugnisse:
    • erstes und zweites Staatsexamen (einschl. Einzelübersicht der Noten der Zweiten juristischen Staatsprüfung)
    • Ausbildungsstationen
    • Arbeitsgemeinschaften
    • Reifezeugnis
    • ggf. sonstige Prüfungen oder Tätigkeiten bzw. wichtige Zusatzqualifikationen

Nach Eingang der Bewerbungsunterlagen wird Ihre Bewerbung, die die genannten Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, in ein hier geführtes Verzeichnis aller zur Verfügung stehenden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen. Dies wird Ihnen mitgeteilt. Die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch kann sehr kurzfristig erfolgen, wenn Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen auch unter Berücksichtigung des übrigen Bewerberfeldes die Einstellung als möglich erscheinen lassen und ein dringender Personalbedarf abzudecken ist.

Das Vorstellungsgespräch findet im Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz statt. Auf der Grundlage eines ca. sechzigminütigen strukturierten Einstellungsinterviews wird entschieden, wer als Richterin oder Richter auf Probe eingestellt wird. Das Einstellungsinterview dient insbesondere der Prüfung der in § 9 Nr. 4 Deutsches Richtergesetz ausdrücklich als weitere Befähigung geforderten "sozialen Kompetenz". 

Wir danken für Ihr Verständnis, dass postalisch eingesandte Bewerbungsunterlagen aus organisatorischen Gründen nur gegen einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.

Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Behördenführungszeugnis) gefordert.

Datenschutzhinweise

Mit der Absendung der Bewerbung stimmen Sie ausdrücklich der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Ihre personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und verwendet. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach dem Abschluss des Verfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen:

Datenschutzbestimmungen zu Ihrer Bewerbung

Weiterführende Informationen

Für weiterführende Informationen folgen Sie bitten dem nachfolgenden Link:

https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/karriere_justizministerium/Einstellung-in-den-hoeheren-Justizdienst%E2%80%93Proberichter/

Standort

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