Die juristische Presseschau vom 15. November 2017: Keine EU-Sam­mel­klage / Dieter Grimm zur Sou­ve­ränität / Ange­mes­sene Wohn­kosten

15.11.2017

Justiz

EuGH – Emissionsgrenzwerte: Zwei deutsche Betreiber von Braunkohlekraftwerken haben gemeinsam mit Branchenverbänden beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die im April von der EU beschlossene Verordnung zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten eingereicht, berichtet die taz (Malte Kreutzfeldt).

BVerfG zu Wohnkostenübernahme: Die Begrenzung auf das Angemessene ist bei staatlicher Kostenübernahme für die Wohnungen von Grundsicherungsempfängern nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar. Denn der in § 22 des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuches verwendete Begriff der Angemessenheit sei durch Auslegung ermittelbar, fester gesetzlicher Beträge bedürfe es daher nicht, so lto.de (Maximilian Amos) in einer ausführlichen Darstellung der Problematik und des nun veröffentlichten Beschlusses von Anfang Oktober. Berichte bringen auch swr.de (Gigi Deppe), SZ (Wolfgang Janisch) und taz (Christian Rath).

BVerfG zu Intersexualität: Der Verfassungsblog setzt sein Online-Symposium zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Anerkennung eines dritten Geschlechts mit Beiträgen der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Romy Klimke (verfassungsblog.de) zur völkerrechtlichen Perspektive und der Rechtsprofessorin Nora Markard (verfassungsblog.de) zur gleichheitsdogmatischen Bedeutung der "dritten Option" fort. Die taz-Nord (Andre Zuschlag) interviewt Rechtsprofessorin Konstanze Plett zu den Gründen und möglichen Folgen der Entscheidung. Die Juristin hat die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde mitformuliert.

BGH zu Schulte-Kellinghaus: Der Bundesgerichtshof hat nun die Gründe der im September ergangenen Entscheidung im dienstgerichtlichen Verfahren Thomas Schulte-Kellinghaus veröffentlicht. Dem Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe waren von seiner damaligen Gerichtspräsidentin seine vergleichsweise niedrigen Erledigungszahlen vorgeworfen worden. Seine Rechtsanwältin kritisierte, dass der BGH es mit der Zurückverweisung versäumt habe, allgemeine Begrifflichkeiten wie den "sachgerechten Durchschnitt" von richterlichen Erledigungszahlen zu klären, so lto.de (Annelie Kaufmann). Zudem sei nun die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde verzögert worden.

LG Paderborn – Höxter: Im Strafverfahren zu mutmaßlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus von Höxter könnte das Landgericht Paderborn gezwungen sein, wesentliche Teile der Beweisaufnahme zu wiederholen, schreibt die SZ (Hans Holzhaider). Grund seien von der Verteidigung des Hauptangeklagten behauptete Widersprüche der mündlichen Aussagen des gerichtlich bestellten psychiatrischen Gutachters gegenüber dessen schriftlicher Stellungnahme. Im Mittelpunkt des Berichts der FAZ (Katrin Hummel) steht das "Geständnis" des Angeklagten gegenüber dem als Zeugen vernommenen Gutachter. Gegenüber diesem habe Wilfried W. zugegeben, den Tod zweier Frauen nicht verhindert zu haben. Treibende Kraft sei jedoch die mitangeklagte Angelika W. gewesen.

LG Berlin zu Vattenfall: Nach Meldung der SZ hat das Landgericht Berlin einen Eilantrag des Energiekonzerns Vattenfall, mit dem dieser die Vergabe des Betriebs des Stromnetzes der Hauptstadt stoppen wollte, zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des Konzerns gewährleisteten die vom Land für die Vergabe bestimmten Kriterien eine Bestenauswahl.

LG Saarbrücken zu Messerangriff: Auch die Welt (Gisela Friedrichsen) berichtet nun zur Verurteilung eines syrischen Asylberechtigten, der wegen eines tödlichen Messerangriffs in einer DRK-Beratungsstelle vom Landgericht Saarbrücken zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. November 2017: Keine EU-Sammelklage / Dieter Grimm zur Souveränität / Angemessene Wohnkosten . In: Legal Tribune Online, 15.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25527/ (abgerufen am: 11.05.2024 )

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