Die juristische Presseschau vom 15. November 2017: Keine EU-Sam­mel­klage / Dieter Grimm zur Sou­ve­ränität / Ange­mes­sene Wohn­kosten

15.11.2017

Der EuGH-Generalanwalt spricht sich in der Sache Schrems gegen Facebook gegen eine Sammelklage aus. Außerdem in der Presseschau: Dieter Grimm zur Souveränität Europas und BVerfG zur Angemessenheit der Wohnkosten von Leistungsempfängern.

 

 

Thema des Tages

EuGH – Facebook: Generalanwalt Michal Bobek hat am Europäischen Gerichtshof seinen Schlussantrag zu den vom Obersten Gerichtshof Österreichs vorgelegten Zuständigkeitsfragen in der Sache Max Schrems gegen Facebook vorgelegt. Der Datenschutzaktivist ist dabei nach der Einschätzung des Generalanwalts trotz seiner publizistischen Aktivitäten als Verbraucher zu behandeln. Dieser Einschätzung stünde das zivile Engagement nicht entgegen, Schrems könne daher seine Schadensersatzansprüche an seinem Wohnort Wien geltend machen. Eine solche Klage könne aber nur im eigenen Namen ergehen. Die erfolgten Abtretungen von Ansprüchen anderer dürften nicht zur Einführung einer nach geltenden EU-Bestimmungen nicht möglichen Sammelklage, noch dazu im grenzüberschreitenden Kontext, benutzt werden, so Bobek. Berichte zur Entscheidung bringen SZ (Wolgang Janisch), taz (Christian Rath) und netzpolitik.org (Yannick Lebert).

Rechtspolitik

Souveränes Europa: In einem Gastbeitrag für das Feuilleton der FAZ untersucht der frühere Verfassungsrichter Dieter Grimm den Gehalt der vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron bekundeten Absicht einer Neugründung Europas, das unter anderem "souverän" werden solle. Herkömmliche Definitionen von Souveränität knüpften an staatliche Subjekte, die selbstbestimmt über "das Recht, über die Zwecke, die Formen und Inhalte der Herrschaft" entscheiden, an. Demnach bedeute der französische Vorschlag "eine Verstaatlichung Europas" und erfordere eine politisch bislang gemiedene Diskussion über die "Finalitätsfrage".

Insolvenzrecht/Start-ups: Rechtsanwalt Christian Graf Brockdorff fordert in einem Gastbeitrag für den Wirtschaftsteil der FAZ, in der kommenden Legislaturperiode die bereits mehrfach geplante gesetzliche Schaffung einer Insolvenzfestigkeit für Lizenzvereinbarungen in Angriff zu nehmen. Der bisherige Zustand beinhalte das latente Risiko der Unwirksamkeit vertraglich getroffener Vereinbarungen. Gerade die stark wachsende Start-up-Branche, die zunehmend von ihren Lizenzgebern abhängig werde, bedürfe der notwendigen Rechtssicherheit.

Glücksspielrecht: Anhand mehrerer Beispiele legt Rechtsprofessor Marc Liesching (community.beck.de) dar, dass entgegen der Berichterstattung zu den Paradise Papers Online-Glücksspiel nicht offensichtlich* illegal ist. Tatsächlich sei die Politik gefordert, zum Zwecke der Rechtssicherheit einen Regulierungsrahmen zu schaffen.

Vorratsdatenspeicherung: Zu den Sondierungsgesprächen der mutmaßlichen Jamaika-Koalitionspartner stellt die taz (Konrad Litschko) die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung als zentralen Streitpunkt dar. Dagegen herrsche weitgehende Einigkeit für eine grundlegende Neufassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes.

* Die Worte "nicht offensichtlich" wurden 19 Stunden nach Veröffentlichung eingefügt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. November 2017: Keine EU-Sammelklage / Dieter Grimm zur Souveränität / Angemessene Wohnkosten . In: Legal Tribune Online, 15.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25527/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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