Die juristische Presseschau vom 15. November 2017: Keine EU-Sam­mel­klage / Dieter Grimm zur Sou­ve­ränität / Ange­mes­sene Wohn­kosten

15.11.2017

Recht in der Welt

EuGH zu Aufenthaltsrecht: Der algerische Ehemann einer gebürtigen Spanierin, die mittlerweile auch die britische Staatsbürgerschaft besitzt, hat ebenso wie seine Frau ein EU-Aufenthaltsrecht. Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, über die lto.de (Tanja Podolski) berichtet, ergebe sich dieses Recht zwar nicht direkt aus der EU-Freizügigkeitsrichtlinie, dafür aber aus den originären Rechten der neu erworbenen Staatsangehörigkeit.

Liechtenstein – Verfassungsrichter: Wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs und Geldwäsche hat das Kriminalgericht in Vaduz in der vergangenen Woche einen hochangesehenen Rechtsanwalt zu sechs Jahren Gefängnis verurteilt. Nebenberuflich war der Verurteilte für ein gutes Jahrzehnt Präsident des Staatsgerichtshofs Liechtensteins, erläutert die FAZ (Johannes Ritter). Er habe Stiftungsgelder in Millionenhöhe veruntreut und werde wohl bald in einem weiteren Betrugsfall angeklagt.

Türkei – Rechtsanwalt: Die taz (Erik Acarer) stellt den türkischen Rechtsanwalt Selcuk Kozagacli vor, der als Beteiligter an "politisch brisanten Justizfällen" bereits seit längerem den Zorn der türkischen Regierung auf sich gezogen habe und der nun wegen der Mitgliedschaft in einer kommunistischen Partei, die als Terrororganisation gelte, in Untersuchungshaft genommen wurde.

Türkei – Cumhuriyet: Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim hat die Tageszeitung Cumhuriyet wegen Zahlung eines Schmerzensgeldes von mehr als 100.000 Euro verklagt, berichtet die FAZ (Karen Krüger). Grund seien angeblich ehrabschneidende Berichte des Blatts über die Verwicklung von Söhnen des Politikers in Offshore-Geschäfte im Rahmen der Berichterstattung zu den Paradise Papers.

USA – Fußball-Funktionäre: Zum Prozessauftakt gegen mutmaßlich korrupte lateinamerikanische Fußball-Funktionäre in New York stellt die SZ die Angeklagten und die gegen sie erhobenen Vorwürfe vor.

USA – Einreiseverbot: Ein Bundesgericht in San Francisco hat das vom US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump verfügte Einreiseverbot für Staatsangehörige bestimmter vorwiegend muslimischer Staaten in Teilen bestätigt, meldet zeit.de.

Brasilien – VW: Aus einem der SZ (Stefanie Dodt) vorliegenden Untersuchungsbericht der brasilianischen Bundesstaatsanwaltschaft ergeben sich zahlreiche Hinweise auf aktive Mitarbeit der Konzerntochter bei Menschenrechtsverletzungen zur Zeit der Militärdiktatur. Der nun vorgelegte Bericht sei Teil eines kurz vor dem Abschluss stehenden Ermittlungsverfahrens.

Das Letzte zum Schluss

Auf frischer Tat: Eine denkbar schlechte Wahl traf ein mutmaßlicher Autodieb in der vergangenen Woche in Dortmund. Nach einer von justillon.de mitgeteilten Pressemeldung der örtlichen Polizei wurde der Mann bei dem Versuch beobachtet, an mehreren Haus- und Autotüren zu rütteln. Dies setzte er auch am Fahrzeug der Zivilbeamten fort und bemerkte den auf der Rückbank verbliebenen Beamten erst, als sich beide im Fahrzeug befanden.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. November 2017: Keine EU-Sammelklage / Dieter Grimm zur Souveränität / Angemessene Wohnkosten . In: Legal Tribune Online, 15.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25527/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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