Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2016: Rund­funk­bei­träge für Unter­nehmen / Haf­tung für Ver­lin­kungen / Frei­ge­las­sene Gefan­gene

09.12.2016

Justiz

BVerfG zu Leibesvisitationen: Das Bundesverfassungsgericht gab einer Verfassungsbeschwerde statt, in der sich ein zu lebenslanger Haft verurteilter Gefangener gegen eine Leibesvisitation in einer bayrischen Haftanstalt wehrte, wie lto.de und lawblog.de (Udo Vetter) schreiben. Die Rechtsgrundlage für die Durchsuchung ist das Bayerische Strafvollzugsgesetz, das eine Durchsuchung bei jedem fünften Gefangenen oder Sicherungsverwahrten vor der Vorführung zum Besuch anordnet. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass eine solche Anordnung ohne eine mögliche Ausnahme – etwa, weil die Gefahr des Missbrauchs fernliege – gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gefangenen verstoße und unverhältnismäßig sei. Es hob die Beschlüsse der Vorinstanzen auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung ans Landgericht Regensburg.

LG Hamburg zu Urheberrechtsverletzungen: Das Landgericht Hamburg erließ im einstweiligen Rechtsschutz eine Verfügung, in der es die bloße Verlinkung von urheberrechtlich geschütztem Material als Urheberrechtsverletzung ansah, so lto.de (Pia Lorenz) und netzpolitik.org (Leonard Dohbusch). Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor bereits in einem Urteil entschieden, dass das Verlinken von Webseiten mit gegen Urheberrechte verstoßenden Inhalten ausreichend sei, um eine Urheberrechtsverletzung zu begründen. Das ausschlaggebende Kriterium sei hierbei die Bereitstellung des Links mit Gewinnerzielungsabsicht. Das Landgericht Hamburg musste unter anderem der Frage nachgehen, wie die Gewinnerzielungsabsicht auszulegen sei. Es ging davon aus, dass diese nicht erst dann vorliege, wenn die Verlinkung selbst zur Gewinnerzielung bestimmt sei, sondern bereits wenn die Seite als Ganzes diesem Zweck diene. 

AG Nürnberg zur Taubenfütterung durch Mieter: Wie spiegel.de, lto.de und lawblog.de (Udo Vetter) melden, kann das regelmäßige Füttern von Tauben durch einen Mieter aus seiner Wohnung heraus eine außerordentliche Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen. Im Fall vor dem Amtsgericht Nürnberg hatte der Mieter zunächst gegen das Urteil Berufung eingelegt und diese nun aber zurückgezogen, womit das ursprüngliche Urteil rechtskräftig wurde.

BGH zu Kritik an journalistischer Arbeit: internet-law.de (Thomas Stadler) befasst sich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom September 2016 zur Abgrenzung zwischen der Verdachtsberichterstattung (Tatsachenbehauptung) und Meinungsäußerung (Werturteil) sowie zum Umfang zulässiger Kritik an journalistischer Arbeit.

OLG München – NSU: Wie spiegel.de und focus.de melden, sagte Beate Zschäpe über ihren Anwalt Hermann Borchert aus, dass sie keine Kenntnisse zum Fall Peggy Knobloch habe.

Die SZ (Annette Ramelsberger, Wiebke Ramm) und spiegel.de (Björn Hengst) berichten zudem über die Beschlagnahme eines Briefes von Zschäpe durch das Oberlandesgericht München. Den Brief schrieb Zschäpe 2013 aus der Haftanstalt heraus an einen befreundeten Neonazi. In diesem zeige sie sich selbstbewusst und dominant, anders als ihr bisheriges Auftreten im Prozess vermuten ließe und sie sich selbst in ihren Aussagen darstelle. Das Oberlandesgericht gab der von der Nebenklage beantragten Verlesung des Briefes statt. Es führte dazu aus, dass der Brief wichtige Rückschlüsse auf die Persönlichkeit Zschäpes zulasse und damit wesentliche Informationen enthalte, die ihr Persönlichkeitsrecht zurücktreten ließen.

OLG Düsseldorf – Kaiser's Tengelmann: Auch Rewe nimmt nun die Beschwerde gegen die von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erlassene Ministererlaubnis zur Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann zurück. Da nun alle Beschwerden zurückgezogen wurden, muss sich das Oberlandesgericht Düsseldorf nur noch im Rahmen der Kostenentscheidung mit der Rechtmäßigkeit der umstrittenen Ministererlaubnis auseinandersetzen, so lto.de

LG Köln – Schmerzensgeld für Helmut Kohl: Das Landgericht Köln hat in der laufenden Verhandlung erneut bekräftigt, dass Bundeskanzler a.D. Helmut Kohl gegen die Ghostwriter Heribert Schwan und Tilman Jens eine Entschädigung wegen der Veröffentlichung persönlicher Zitate in seiner Biographie zustehe,  wie focus.de und lto.de melden. Der Vorsitzende Richter Martin Koepsel habe zur genauen Höhe allerdings nichts sagen wollen, die Anwälte Kohls hatten zuletzt eine Entschädigung in Höhe von fünf Millionen Euro gefordert.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2016: Rundfunkbeiträge für Unternehmen / Haftung für Verlinkungen / Freigelassene Gefangene . In: Legal Tribune Online, 09.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21409/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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