Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2016: Rund­funk­bei­träge für Unter­nehmen / Haf­tung für Ver­lin­kungen / Frei­ge­las­sene Gefan­gene

09.12.2016

Das BVerwG bestätigt Rundfunkbeiträge für Unternehmen. Außerdem in der Presseschau: LG Hamburg zur Haftung bei Verlinkungen von Urheberrechtsverletzungen und Gnadenerlasse für Strafgefangene in der Vorweihnachtszeit.

Thema des Tages

BVerwG zu Rundfunkbeiträgen von Unternehmen: Das Bundesverwaltungsgericht wies eine  Klage von mehreren Unternehmen –  darunter Sixt und Netto – ab und erklärte damit die Rundfunkbeiträge für Unternehmen für verfassungsmäßig. Die Bemessung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen nach Zahl der Beschäftigten, der Betriebsstätten und er Dienstfahrzeuge sei damit rechtens. Sixt hatte noch am selben Abend angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Es berichten lto.de und SZ (Katharina Mea Beisel).

"Veraltetes Rundfunkrecht": Hendrik Wieduwilt (FAZ) hält das Rundfunkrecht im digitalen Zeitalter für veraltet. Im Gegensatz zur Rundfunknutzung sei eine Kontrolle der digitalen Mediennutzung sehr viel einfacher, zur Öffnung von Online-Quellen sende nämlich jeder automatisch seine Daten, somit sei eine "blinde und pauschale Regelung überhaupt nicht nötig". Der Rundfunkbeitrag gleiche zudem eher einer Steuer als einer für eine tatsächliche Leistung erbrachten Gegenleistung in Form eines Beitrags, da ihn nun jeder zahlen müsse unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung. Wieduwilt hält ein Umdenken in der Frage des Rundfunkbeitrags für angebracht, bezweifelt aber, dass eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgen werde.

Rechtspolitik

DNA-Analysen: Die FAZ (Reinhard Müller) befasst sich mit der Diskussion um die Ausweitung der DNA-Analyse zur Aufklärung von Straftaten. Bundesjustizminister Maas, die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) und weitere Politiker befanden, dass die bisherige Regelung in der Strafprozessordnung nicht weitgehend genug sei. Der Bericht verweist auch auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001 zum genetischen Fingerabdruck. Das Gericht hatte seinerzeit die Auswertung von DNA zur Identitätsfeststellung für verfassungskonform erachtet, eine weitergehende Analyse, die Rückschlüsse auf persönlichkeitsrelevante Merkmale zulasse, aber nicht, da insoweit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt sei.

Infrastrukturgesellschaften: Ministerpräsidenten und Bundesregierung verständigten sich über ein Gesetzespaket, welches Grundgesetzänderungen zum Bund-Länderverhältnis vorsieht. So sollen etwa für den Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen nicht mehr die Länder, sondern eine bundeseigene GmbH verantwortlich sein. Auch für die Errichtung Schulen und Kindergärten sollen derartige Infrastrukturgesellschaften zuständig werden. Ein ausführlicher Bericht findet sich in der taz (Kai Schlieter).

Bio-Siegel: Die Verhandlungen der EU-Institutionen über die Regelungen der Produktion von Bio-Lebensmitteln sind laut taz (Jost Maurin) zunächst gescheitert. Bei den Verhandlungen ging es um einen Entwurf zur Umstrukturierung der EU-Ökoverordnung. Unter anderem sollte ein eigener Pestizidgrenzwert für ökologisch hergestellte Lebensmittel eingeführt werden, um Konsequenzen aus vergangenen Betrugsskandalen zu ziehen. Ökoverbände hatten allerdings von Anfang an kritisiert, dass Biobauern nun auch für den Pestizideinsatz der konventionellen Nachbarfelder haften müssten, wenn diese Giftstoffe etwa auf ihre Felder geweht würden. 

Europäische Staatsanwaltschaft: Der Rat für Justiz und Inneres beschäftigte sich mit dem Verordnungsentwurf zur Einrichtung einer europäischen Staatsanwaltschaft. Diese solle bei Straftaten gegen die finanziellen Interessen der Europäischen Union tätig werden. Eine Einigung auf einen Verordnungstext konnte allerdings, trotz der mehrheitlichen Zustimmung der Minister, nicht erreicht werden. Bundesjustizminister Heiko Maas und der französische Justizminister Jean-Jaques Urvoas appellierten in einer gemeinsamen Erklärung an die Mitgliedstaaten, eine solche Behörde schnellstmöglich einzurichten, so lto.de.

Genossenschaften: Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums hat eine Reform des Genossenschaftsgesetzes zum Inhalt, so das Handelsblatt-Rechtsboard (Ulrich Noack). Die Reform sehe Prüfungserleichterungen für kleine Genossenschaften vor und enthalte Maßnahmen zur Erhöhung der Attraktivität der Genossenschaft als Rechtsform.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Dezember 2016: Rundfunkbeiträge für Unternehmen / Haftung für Verlinkungen / Freigelassene Gefangene . In: Legal Tribune Online, 09.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21409/ (abgerufen am: 30.04.2024 )

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