Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2015: Entschädigung für Wörz – Entspannung für Fitschen – Geburtstag von Ipsen

09.06.2015

Justiz

EuGH – umweltrechtliche Einwendungspräklusion: Vor dem Europäischen Gerichtshof wird derzeit zur europarechtlichen Vereinbarkeit bestimmter Präklusionstatbestände aus dem deutschen Verwaltungsverfahrens- und Umweltrecht verhandelt. Die deren Unionsrechtswidrigkeit bejahenden Schlussanträge von Generalanwalt Melchior Wathelet unterzieht Referendar Johannes Schulte (jurop.org) einer kritischen Prüfung. Der ausführliche Beitrag geht auch auf die Rechtslage zur Einwendungspräklusion im Umweltrecht und deren praktische Relevanz ein.

BAG zu sittenwidriger Rechtsanwalts-Vergütung: Sind 1.200 Euro brutto bei 20 Stunden wöchentlicher Arbeit eine sittenwidrige Vergütung für einen angestellten Rechtsanwalt? Das Bundesarbeitsgericht verneinte diese Frage in einer Entscheidung vom Dezember, meldet beck-blog.de (Christian Rolfs).

OLG Bamberg zu Abi-Noten: Die Verurteilung eines Schuldirektors wegen Falschbeurkundung im Amt ist vom Oberlandesgericht Bamberg aufgehoben worden. Der Pädagoge hatte die Abitur-Noten zahlreicher Schüler eigenhändig nach oben korrigiert, beschreibt spiegel.de den Fall. Seine Unterschrift habe jedoch "richtige, d.h. wahre Tatsachen beurkundet", weshalb er aus Rechtsgründen freizusprechen sei.

LG München I – Deutsche Bank: Joachim Jahn (FAZ) meint, dass sich Jürgen Fitschen "künftig auf der Anklagebank im Münchner Strafjustizzentrum etwas entspannter zurücklehnen" kann. Der angekündigte Rücktritt des Vorstandschefs der Deutschen Bank habe die Gefahr gebannt, dass die Zuverlässigkeit des Managers durch die Bankenaufsicht geprüft werde. Das Verfahren gegen Fitschen und dessen Vorgänger wird am heutigen Dienstag fortgesetzt.

LG Düsseldorf – Bertelsmann-Buchclub: Vor dem Landgericht Düsseldorf wird ab August zu der Klage von Buchhändlern gegen den Medienkonzern Bertelsmann verhandelt. Aus finanziellen Gründen wolle der den Buchclub schließen, an dessen Umsatz die Kläger anteilmäßig beteiligt sind, schreibt die FAZ (Jan Hauser)und erläutert auch die wirtschaftlichen Hintergründe des in Streit stehenden Geschäftsmodells.

ArbG Düsseldorf zu Leistungsbonus und Mindestlohn: Die Anwälte Kira Falter und Alexander Bissels (Handelsblatt-Rechtsboard) begrüßen eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf, nach der ein Leistungsbonus auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden kann, als "erfreulichen Schritt in die richtige Richtung". Nach dem Urteil vom April sei jede in einem Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Zahlung von Arbeitgebern anrechenbar.

Frauenquote an Gerichten: Im Rechtsausschuss des Bundestages ist kürzlich ein Antrag der Grünen-Fraktion nach Einführung einer Frauenquote am Bundesverfassungsgericht abgelehnt worden. lto.de (Tanja Podolski) nimmt dies zum Anlass, den gegenwärtigen Anteil von Richterinnen an deutschen Gerichten zu untersuchen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2015: Entschädigung für Wörz – Entspannung für Fitschen – Geburtstag von Ipsen . In: Legal Tribune Online, 09.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15782/ (abgerufen am: 11.05.2024 )

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