Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2015: Entschädigung für Wörz – Entspannung für Fitschen – Geburtstag von Ipsen

09.06.2015

Recht in der Welt

Türkei – Verfassung: Der Rechtswissenschaftler Hüseyin Celik (verfassungsblog.de) bezeichnet die Parlamentswahl in der Türkei als verfassungspolitische Zäsur in der Geschichte des Landes. Während sich alle maßgeblichen Parteien darüber einig seien, dass die geltende "Putsch-Verfassung" von 1982 änderungsbedürftig sei, habe das Ergebnis vom Sonntag den Plänen von Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan zur Einführung eines Präsidialsystems einen Dämpfer verpasst. Stattdessen zwinge es alle Seiten zur Kompromissbereitschaft.

Sonstiges

Knut Ipsen: Die FAZ (Helene Bubrowski) würdigt Rechtsprofessor Knut Ipsen anlässlich dessen 80. Geburtstages. Der Völkerrechtler habe das Ziel verfolgt, seine Disziplin "aus den Sphären des Glasperlenspiels zu holen und für die Probleme dieser Welt anwendbar zu machen". Nicht zuletzt durch das von ihm gegründete Institut für Friedenssicherungsrecht und Humanitäres Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum sei es ihm gelungen, das Recht der Friedenssicherung völkerrechtliche Disziplin zu etablieren.

PKW-Maut/Vertragsverletzungsverfahren: Nach Darstellung von welt.de (Matthias Kamann/Christoph B. Schlitz) wird zu der Unterzeichnung des Gesetzes zur Einführung der PKW-Maut durch Bundespräsident Joachim Gauck noch in diesem Monat ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission eingeleitet. Es sei zu erwarten, dass die Kommission ein beschleunigtes Verfahren durchführe, bei dem durch eine Einstweilige Verfügung die zwischenzeitliche Einführung der Infrastrukturabgabe verhindert werde.

Provisionsauszüge: Anhand eines Fallbeispiels beschreibt das Handelsblatt (Ozan Demircan/Sönke Iwersen) die Praxis des Versicherungsunternehmens Ergo, ausgeschiedene Makler zu einem Verzicht auf erwirtschaftete Provisionen zu bewegen. Deren Anspruch auf Erstellung eines Buchauszugs würde häufig durch die Übersendung zahlreicher Kisten von Papier erfüllt, dessen Inhalt sich bei eingehender Prüfung dann häufig als falsch erweise. Betroffene kapitulierten allerdings regelmäßig vor einer solchen Prüfung und akzeptierten lieber geringere Abfindungs- oder Vergleichszahlungen.

Das Letzte zum Schluss

Steuer-Genugtuung: Eine Genugtuung aus ungewöhnlicher Richtung erfuhr ein Schweizer Hilfsarbeiter. Weil er jahrelang aus Scham über seine Legasthenie die Abgabe einer Steuererklärung unterließ, schätzte die zuständige Steuerverwaltung sein Einkommen. Der Betrag erhöhte sich regelkonform Jahr für Jahr, weil der Mann auf Widersprüche verzichtete. Der zu versteuernde Betrag erhöhte sich so von 3.200 auf zuletzt 480.000 Franken, die Steuern brachte der Betroffene aus seinen Ersparnissen und Verkäufen auf. Nach dem Bericht der SZ (Charlotte Theile) ist damit nun Schluss: Die Bürger seines Heimatdorfes stimmten dafür, ihm 250.000 Franken als Genugtuung zu erstatten. Wäre die Summe als Schenkung deklariert worden, dann hätte die Steuerbehörde erneut zugeschlagen.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 9. Juni 2015: Entschädigung für Wörz – Entspannung für Fitschen – Geburtstag von Ipsen . In: Legal Tribune Online, 09.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15782/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen