Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. April 2018: Inter­view mit Kata­rina Barley / BVerfG zu Sta­di­on­ver­boten / BVerfG zu Atom­waf­fen­stütz­punkt

30.04.2018

Interview mit Katarina Barley u.a. zum Pakt für den Rechtsstaat und zu ihrer Rolle als "Bürgerrechtsanwältin". Außerdem in der Presseschau: BVerfG stellt Bedingungen für ein Stadionverbot und weist VB gegen einen Atomwaffenstützpunkt ab.

Tagesthema

Katarina Barley im Interview: Die WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster) hat ein ausführliches Gespräch mit Bundesjustizministerin Katarina Barley geführt. Angesichts der Forderung des Präsidenten des Zentralrates der Juden, Migranten das Bleiberecht zu entziehen, meint die Ministerin, dass es hier klare gesetzliche Regelungen gäbe, die eine solche Maßnahme ermöglichen würden, aber eben nur, wenn die entsprechenden Straftatbestände erfüllt seien. Außerdem äußert sie sich zu dem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Pakt für den Rechtsstaat, in dessen Rahmen sie eine umfassende Qualitätsoffensive, die den Ausbau von Richterstellen genauso beinhalte wie Fortbildung und Digitalisierung, plane. Bisher habe sich etwa bei der Digitalisierung der Gerichte zu wenig getan, kritisiert Barley. Angesprochen auf eine Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung auf Einbruchdiebstahl, lehnt sie diese Maßnahme ab: Die Anzahl der Einbrüche sei gerade erst um 23 Prozent zurückgegangen. Wenn jetzt gesagt werde, man brauche härtere Gesetze, sei das eine sehr spezielle Sichtweise und habe schon populistische Züge, so Barley. Sie verstehe sich als "Bürgerrechtsanwältin" – im engeren Sinne im klassischen Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit aber auch als "Anwältin der Bürger" sagt sie in dem Gespräch. Denn immer mehr Bürgerinnen und Bürger hätten das Gefühl, dass sie ausgeliefert seien – nicht nur gegenüber dem Staat, sondern auch gegenüber Großbanken, Versicherungen oder Internet-Konzernen.

Rechtspolitik

Musterfeststellungsklage: Die Samstags-SZ (Markus Balser/Robert Roßmann) fasst noch einmal die wesentlichen Inhalte des geplanten "Gesetzes zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage" zusammen, das der Bundestag jetzt zügig verabschieden müsste, damit die Neuregelung für Geschädigte des Dieselskandals überhaupt noch greifen kann.

Familiennachzug: Der Spiegel (Christoph Schult u.a.) meldet, dass es in Bezug auf den Familiennachzug zu einem Zuständigkeitsstreit gekommen ist: Bundesinnenminister Seehofer möchte gerne, dass die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amtes überprüfen sollen, welche der im Ausland einen Antrag stellenden Familienmitglieder berechtigt sind, ihren in Deutschland lebenden Angehörigen zu folgen. Bundesaußenminister Heiko Maas ist jedoch dagegen. Die Visaabteilungen der deutschen Botschaften seien ohnehin überlastet und könnten die vielen neuen Anträge nicht bearbeiten, so sein Argument.

Bayerische Kruzifix-Anordnung: Die Montags-FAZ (Alexander Haneke) widmet sich anlässlich der aktuellen Debatte um Kruzifixe in bayerischen Behörden noch einmal der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1995. Er erinnert daran, dass auf die Entscheidung seinerzeit ein heftiger Sturm der Entrüstung folgte, sich aber in der Sache kaum etwas geändert habe – nach wie vor seien in den meisten Klassenräumen Kreuze an den Wänden zu finden, trotz der Karlsruher Entscheidung. Haneke meint, dass es gut sein könne, dass die neue Kruzifix-Anordnung nie vor das Bundesverfassungsgericht gelangt. Zum einen, weil es nur um ein flüchtiges Zusammentreffen mit dem Kreuz gehe, und zum anderen, weil für eine Verfassungsbeschwerde die persönliche Betroffenheit fehle und eine Normenkontrolle oder eine Popularklage am fehlenden Normcharakter scheitere.

Rechtsprofessor Horst Dreier unterzieht in einem Gastbeitrag für die Montags-Welt die Anordnung einer verfassungsrechtlichen Prüfung. Seiner Ansicht nach kann der Staat seine Aufgabe als "Heimstatt aller Bürger", wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, nicht erfüllen, wenn er erkennen lasse, dass er eine Religion gegenüber anderen vorziehe. Genau das passiere aber, so Dreier, wenn von Amts wegen in allen staatlichen Gebäuden des Freistaates Kreuze aufgehängt würden.

§ 219a StGB: Über eine Abschaffung oder Änderung von § 219a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, wird weiter gestritten. Die Samstags-taz (Hanna Voss) stellt die politische Lage dar. Eine kurzfristige Lösung zeichnet sich dabei nicht ab. Mittlerweile ist die Zahl der Landesärztekammern, die sich für eine Änderung der Norm aussprechen, auf sieben gestiegen, teilt die Montags-taz (Juliane Fiegler) mit.

Polizeigesetz Bremen: Das Verfahren zur Novellierung des Bremischen Polizeigesetzes ist wegen des Widerstandes der Grünen vorerst gestoppt worden. Kritisch sehen die Grünen, so heißt es in dem entsprechenden Bericht auf netzpolitik.org (Marie Bröckling), vor allem die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die Verhältnismäßigkeit von Fußfesseln bei Menschen, die strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sind, sowie die Videoüberwachung, die über anlassbezogene und zeitlich befristete Maßnahmen hinausgehe.

Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Das umstrittene bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz soll überarbeitet werden. So soll beispielsweise die vorgesehene zentrale Datei zur Erfassung Untergebrachter gestrichen werden.

Jennifer Wilton (WamS) begrüßt das, denn bisher sei nicht erkennbar, inwieweit das neue Gesetz die Versorgung psychisch kranker Menschen verbessern soll, wie es eigentlich die Landesregierung erklärt habe. Denn tatsächlich habe man in dem bisherigen Entwurf eher den Wunsch formuliert, die Kranken wegzusperren und sie teilweise nach Vorschriften zu behandeln, die auch im Maßregelvollzug gelten.

Auch der Vorsitzende des Verbandes der Chefärzte psychiatrischer Kliniken Thomas Pollmächer zeigt sich in der Samstags-SZ erleichtert über die Einsichtsfähigkeit der bayerischen Staatsregierung. Der Verzicht auf die Unterbringungsdatei signalisiere, dass man begriffen habe, wie Gefahrenabwehr gehe: durch Prävention, Hilfe und Behandlung. Diesem Grundsatz folgend müsse nun das bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz ohne Zeitdruck neu gestaltet werden.

Straftatbestand Volksverhetzung: Am Freitag wurde im Plenum des Bundestages ein Antrag der AfD-Fraktion diskutiert, der vorsieht, den Tatbestand in § 130 StGB so zu ergänzen, dass als "Teile der Bevölkerung" auch "solche nicht unerheblichen Personenmehrheiten, die sich durch ihre Nationalität, ethnische Herkunft oder staatsbürgerliche Zugehörigkeit abgrenzen lassen" als Tatobjekt definiert werden. Wie die Samstags-FAZ (Markus Wehner) berichtet, hatte der Abgeordnete Jens Maier den Antrag damit begründet, dass hierzulande Deutschenfeindlichkeit um sich greife. Die Definition soll klarstellen, dass auch Angehörige des deutschen Volkes Teile der Bevölkerung im Sinne dieser Norm sind. Die Samstags-Welt (Matthias Kamann) stellt die Diskussion im Bundestag dar.

Finanzsperre für NPD: Laut Samstags-FAZ (Peter Carstens) haben Bundesrat und Bundestag beschlossen, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Ausschluss der NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung zu stellen. Die Möglichkeit, einer verfassungsfeindlichen Partei die Mittel zu streichen, war während des zweiten vergeblichen Verbotsverfahrens gegen die NPD vom Bundesverfassungsgericht selbst angedeutet worden.

Für Jasper von Altenbockum (Samstags-FAZ) spricht die Tatsache, dass die Entscheidung jetzt beim Bundesverfassungsgericht liegt, für ein Misstrauen gegenüber den Parteien, Fraktionen und Regierungen, uneigennützig über ihre Feinde zu urteilen.

EU-Richtlinie Audiovisuelle Medien: EU-Kommission, Parlament und die Mitgliedstaaten haben sich in der vergangenen Woche laut Samstags-SZ (Thomas Kirchner) auf neue Regelungen für audiovisuelle Mediendienste geeinigt. Streamingdienste müssen danach 30 Prozent europäische Produktionen anbieten, außerdem sollen Abrufdienste, wie klassische Sender und auch Kinos bisher schon, künftig auch Abgaben an die jeweilige nationale Filmförderung zahlen. Den Fernsehsendern werden längere Werbeblöcke erlaubt.

Altersfeststellung durch DNA-Test: Wie die Samstags-SZ (Hanno Charisius) mitteilt, will die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza (CDU) bei Strafverfahren künftig DNA-Tests zur Altersfeststellung von Angeklagten ermöglichen und dazu bei der Frühjahrskonferenz der Landesjustizminister ihren Amtskollegen eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung vorschlagen. Auch wenn bisher das Verfahren noch nicht zuverlässig ist, sei es, so Havliza, mit Hinblick auf die Fortschritte in der Wissenschaft an der Zeit, eine Gesetzesreform vorzubereiten. In spätestens zwei Jahren, glaubt die Ministerin, sei die Technik ausgereift genug.

Kopftuchverbot für Mädchen: Camillo Gaul kritisiert auf juwiss.de die Überlegungen, unter 14-jährigen Mädchen das Tragen eines Kopftuches zu verbieten. Ein solches Gesetz wäre nicht nur verfassungsrechtlich höchst bedenklich, sondern könnte in puncto Erziehungsrecht der Eltern und Religionsfreiheit ein gefährlicher Dammbruch sein, meint der Autor.

Herbert Mertin: Die Samstags-FAZ (Reinhard Müller) porträtiert anlässlich seines 60. Geburtstages den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin (FDP).

Justiz

BVerfG zu Stadionverboten: Fußballstadien müssen sich bei der Verhängung eines Stadionverbotes an das Grundgesetz halten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Verfassungsbeschwerde eines Fußballfans zurückgewiesen. Die Verbote dürften mit Blick auf das Gleichheitsgebot nicht willkürlich festgesetzt werden und müssten auf einem sachlichen Grund beruhen, so die Karlsruher Richter. Für ein Stadionverbot reiche allerdings schon die Sorge, dass von einer Person die Gefahr künftiger Störungen ausgehe, eine vorherige Verurteilung ist nicht erforderlich. Das war im zu entscheidenden Verfahren der Fall, der Beschwerdeführer war 2006 nach Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen in Gewahrsam genommen worden. lto.de (Alexander Cremer/Hasso Suliak), Samstags-taz (Christian Rath), Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) und Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) berichten. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Entscheidung möglicherweise auch auf Sachverhalte beim Zugang zu sozialen Netzwerken übertragbar sein könnte. Wenn Facebook etwa einen Nutzer sperrt, könnte dies wie der Ausschluss aus einem Fußballstadion gewertet werden. Denn nach Ansicht des Gerichtes greife der Gleichheitsgrundsatz dann, wenn ein privates Unternehmen einzelne Personen von solchen Veranstaltungen ausschließe, die "es einem großen Publikum ohne Ansehen der Person geöffnet" habe und sich der Ausschluss erheblich auf die "Teilhabe am gesellschaftlichen Leben" auswirken würde.

Heribert Prantl (Samstags-SZ) meint, dass das Verfassungsgericht zu Recht "im Zweifel für das Hausrecht" entschieden habe, denn ansonsten würden die Vereine der Gewalt nicht Herr werden.

LG Hamburg – Alice Weidel vs. Facebook: lto.de (Alexander Cremer/Pia Lorenz) berichtet über ein Verfahren, in dem am Montag das Landgericht Hamburg entscheiden will. Die AfD-Politikerin Alice Weidel geht wegen eines beleidigenden Kommentars auf der Facebook-Seite der Huffington Post gegen das soziale Netzwerk vor. Zwar hatte Facebook nach dem Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung den Kommentar für deutsche Nutzer gesperrt, allerdings soll er weiterhin über Server im Ausland zugänglich sein.

LG München I – Verdecken von Schockbildern: Wie lto.de meldet, will eine bayerische Nichtraucherinitiative Supermärkten verbieten lassen, die Schockbilder auf Zigarettenschachteln zu verdecken. Der Verband Pro Rauchfrei beruft sich dabei auf eine Rechtsänderung im vergangenen Jahr, heißt es im Artikel. Die Klage richtet sich gegen den Betreiber zweier Münchner Edeka-Märkte, die unter anderem damit argumentieren, dass das Verbot der Abdeckung gegen EU-Recht verstoße.

OLG München – NSU-Verfahren: Die Samstags-taz (Konrad Litschko) fasst Reaktionen von Opfern und ihrer Anwälte auf die Plädoyers der Verteidigung zusammen. Es sei enttäuschend, dass Frau Zschäpe auch das Ende des Prozesses nicht dafür nutzt, um uns Antworten zu geben, sagt beispielsweise Abdulkerim Şimşek, Sohn von Enver Şimşek, der in Nürnberg erschossen wurde. Der Spiegel (Maik Baumgärtner/Julia Jüttner) widmet sich Susanne E., Ehefrau des Angeklagten André E. und frühere enge Freundin von Beate Zschäpe. Der Beitrag geht der Frage nach, ob Susanne E. nur "ahnungslose Gattin" und "nette Freundin" oder vielmehr nicht doch "verlässliche Komplizin" war.

BVerfG zur Gefährdung durch Atomwaffenstützpunkt : Das Bundesverfassungsgericht hat laut lto.de und taz.de (Christian Rath) die Verfassungsbeschwerde gegen die Stationierung von US-Atomwaffen in der Eifel nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass die Nuklearwaffen gegen humanitäres Völkerrecht verstießen. Nach Ansicht der Karlsruher Richter könne aber nur auf die Einhaltung des Völkerrechts klagen, wer individuell betroffen wäre. Das humanitäre Völkerrecht schütze Soldaten und andere von Kampfhandlungen Betroffene, dazu gehöre die Beschwerdeführerin nicht.

OLG Stuttgart zur Strafvollstreckung eines Schweizer Urteils: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entgegen einer vorinstanzlichen Entscheidung die Vollstreckung einer 12-monatigen Freiheitsstrafe in Deutschland ermöglicht. Wie die Samstags-FAZ (Rüdiger Soldt) berichtet, war ein PKW-Fahrer wegen "Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln" von einem Schweizer Gericht verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart war noch der Auffassung gewesen, dass das Verhalten des Fahrers nach deutschem Recht nur als Ordnungswidrigkeit zu werten und eine einjährige Freiheitsstrafe daher unverhältnismäßig sei. Eine Vollstreckung des Schweizer Urteils würde "wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung" widersprechen. Das OLG Stuttgart meinte jetzt dagegen, dass die Entscheidung nicht dem deutschen "ordre public" entgegenstehe und auch nicht unverhältnismäßig sei.

EuGH zum Schutz für Folteropfer: Oberassistentin Nula Frei befasst sich auf verfassungsblog.de mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz von Folteropfern, die an schweren psychischen Folgeschäden leiden und in ihrem Heimatstaat keine adäquate Behandlung erhalten können. Sie meint, dass Personen, die aus vergangener Verfolgung oder vergangenem ernsthaftem Schaden stammende gesundheitliche Folgeschäden aufweisen, die derart intensiv sind, dass sie bei einer Rückkehr ins Heimatland zu einer ernsten, rapiden und irreversiblen Verschlechterung des Gesundheitszustands oder gar zu einer erhöhten Suizidalität führen würden, nach aktueller Rechtslage Flüchtlingsschutz oder subsidiären Schutz erhalten müssten.

Recht in der Welt

Portugal – Leihmutterschaft: Auf verfassungsblog.de stellt die Forschungsassistentin Teresa Violante eine aktuelle Entscheidung des portugiesischen Verfassungsgerichtes zur Zulässigkeit von Leihmutterschaften (in englischer Sprache) vor.

Juristische Ausbildung

Ungleiche Benotung in juristischen Staatsexamina: In der vergangenen Woche wurde in Berlin eine vom nordrhein-westfälischen Justizministerium in Auftrag gegebene Studie zur unterschiedlichen Bewertung von Frauen und Männern und von Prüflingen mit und ohne Migrationshintergrund in der mündlichen Prüfung vorgestellt. Danach würden weibliche Kandidaten und solche mit Migrationshintergrund schlechter abschneiden, auch dann, wenn die Vornoten identisch seien. lto.de (Peggy Fiebig) fasst die Ergebnisse der Studie zusammen.

Sonstiges

Max Schrems, Datenschutzaktivist: Im Interview mit dem Spiegel (Marcel Rosenbach/Richard Gutjahr) spricht der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems über seinen Kampf gegen den Missbrauch persönlicher Daten, die Ende Mai in Kraft tretende europäische Datenschutzgrundverordnung und seine neue Organisation, mit der er Datenschutzrechte effektiver durchsetzen will. Schrems meint, dass, wenn auf seine seinerzeitige Beschwerde gegen Facebook die irischen Behörden eingeschritten wären, es nicht zum jetzigen Datenskandal gekommen wäre. Er habe genau das angeprangert, was jetzt mit Cambridge Analytica geschehen sei.

Informationsfreiheitsgesetz: Der Spiegel (Sven Becker) resümiert die bisherigen Erfahrungen mit dem Informationsfreiheitsgesetz, das 2006 in Kraft getreten ist und Bürgern Zugang zu behördlichen Informationen geben sollte. Der Autor beschreibt den Widerstand, der in vielen Behörden besteht. In vielen Amtsstuben herrsche ein Geist wie im 18. Jahrhundert in Preußen, als hohe Beamte noch Geheimräte hießen, heißt es in seinem Text.

beA – Hauptversammlung der BRAK: lto.de (Pia Lorenz) berichtet über die diesjährige Frühjahrshauptversammlung der BRAK, in der intensiv über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) diskutiert wurde. Obwohl es im Vorfeld aus mehreren Kammern heftige Kritik und Forderungen nach mehr Transparenz und Übernahme der Verantwortung für das bisherige Scheitern des Projektes gegeben hatte, wurden die entsprechenden Anträge abgelehnt. Vielmehr haben die Präsidenten der 28 regionalen Rechtsanwaltskammern dem Präsidium der BRAK mehrheitlich ihr Vertrauen ausgesprochen und auch den entsprechenden Haushalt, der einen Beitragsanteil von 52 Euro pro Rechtsanwalt für das beA vorsieht, beschlossen.

Rechtsgeschichte – Volksgerichtshof: Rechtsprofessor Klaus Marxen erinnert auf lto.de an die Geschichte des Volksgerichtshofes sowie an die späte Aufarbeitung der Unrechtsprechung und weist dabei gleichzeitig auf die aktuell in Berlin laufende Ausstellung "Der Volksgerichtshof 1934-1945. Terror durch 'Recht'" hin.

Rechtsgeschichte – Von Froschlärm und Froschpsychopathen: Anlässlich des "Save the frogs day" (Weltfroschtag) beleuchtet Martin Rath auf lto.de mehrere gerichtliche Entscheidungen in denen Frösche entweder als Objekt oder als Subjekt eine Rolle spielen.

 

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Am Mittwoch erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/pf

(Hinweis für Journalisten) 

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. bis 30. April 2018: Interview mit Katarina Barley / BVerfG zu Stadionverboten / BVerfG zu Atomwaffenstützpunkt . In: Legal Tribune Online, 30.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28351/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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