"Nazi-Sau"-Post gegen Alice Weidel vor dem LG Hamburg: Wie muss Facebook dem Hass begegnen?

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Das LG Hamburg will im Streit zwischen der AfD-Politikerin Weidel und Facebook am Montag eine Entscheidung verkünden. Facebook hatte einen beleidigenden Kommentar nicht vollständig gelöscht. Und damit wohl nicht genug getan, ließ das LG erkennen.
Das Landgericht (LG) Hamburg will am Montag eine Entscheidung im Streit zwischen der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel und dem sozialen Netzwerk Facebook verkünden. Weidel geht wegen eines beleidigenden Kommentars auf der Facebook-Seite der Huffington Post gegen das soziale Netzwerk vor. Eine Nutzerin hatte sie dort u.a. wegen ihrer Homosexualität und als "Nazi-Sau" beleidigt. Weidel hat beantragt, Facebook per einstweiliger Verfügung zu verpflichten, die Verbreitung in Deutschland zu unterlassen. Facebook hatte erst nach einer Abmahnung von Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel reagiert und den Kommentar für deutsche Nutzer gesperrt.
Nach Angaben von Steinhöfel aber nicht richtig: Man könne, so sein Vortrag im Rahmen des Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz, über einen Server im Ausland den Kommentar auch weiterhin sehen, auch wenn man von Deutschland - zum Beispiel über ein Virtual Private Network (VPN) - darauf zugreifen. Weidel will Facebook nun per einstweiliger Verfügung verpflichten lassen, die Verbreitung eines (bestimmten) Postings im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen.
In der Verhandlung am Freitag stand vor allem die Frage im Vordergrund, ob Facebook alles Zumutbare unternommen hat, um die Verbreitung des Kommentars in Deutschland zu verhindern. Der Post sei, so das LG, eindeutig rechtswidrig gewesen - selbst wenn er nicht schon als Schmähkritik unzulässig wäre, müsste Weidel ihn auch dann nicht hinnehmen, wenn sie sich zuvor gegen die gleichgeschlechtliche Ehe positioniert hatte, so die Pressekammer in der Verhandlung. Die Hamburger Richter gehen nach Angaben eines Gerichtssprechers weiter davon aus, dass jedenfalls mit der Abmahnung eine erkennbare Rechtsverletzung vorlag, für die Facebook als mittelbarer Störer haftet.
Hätte Facebook mehr tun müssen?
Entscheidend für die Frage nach Erlass oder Nichterlass der einstweiligen Verfügung ist damit, ob Facebook mehr hätte tun können und müssen, als den Zugriff auf das Posting für Internetbenutzer mit einer deutschen Kennung zu sperren. Ob und wie das für Facebook überhaupt möglich ist, wurde in der Verhandlung noch nicht klar. Die Beteiligten diskutierten, ob Facebook die lokale Position eines Nutzers in Deutschland erkennen kann, wenn dieser über einen ausländischen Proxy-Server auf Inhalte zugreift. Und die Kammer ging noch weiter: Wenn Facebook den physischen Standort derzeit nicht erkennen könnte und das als Problem bekannt sei, was müsste der Internetgigant dann dagegen unternehmen?
Der Vertreter von Facebook, Rechtsanwalt Martin Munz von White & Case, bezeichnete den Kommentar gegen Weidel als "geschmacklos". Er erklärte, dass das Posting inzwischen auch über einen VPN-Tunnel nicht mehr abrufbar sei. Der Anwalt machte aber zugleich auf die Gefahr für die Meinungsfreiheit aufmerksam, wenn Facebook die nur in einem Land geltenden Rechtsentscheidungen weltweit umsetze. "Facebook ist nicht der Superrichter", sagte Munz.
Laut dem Gerichtssprecher hat die Vorsitzende zum Schluss der Verhandlung am Freitag zu erkennen gegeben, dass die Kammer die einstweilige Verfügung voraussichtlich erlassen werde.
acr/LTO-Redaktion
Mit Materialen der dpa
Es tut sich was im Land! Sehr erfreulich.
tüdelütütüEin schönes Beispiel des Streisand Effekts, vor dem Artikel kannte ich die genaue Beleidigung nicht.
OphoDas ist ein interessanter Einwand. Lieber beleidigen und in den Dreck ziehen lassen, als den Streisand-Effekt auszulösen. Hier trifft er jedoch nicht, weil seit der Extra3-Satire inhaltlich nichts Neues vorgetragen wird.
Vielleicht war es auch gar nicht das Anliegen von Frau Weidel, "unerkannt" zu bleiben, sondern wollte auf die bestehende Schieflage vielleicht hinweisen.
Aber das haben Sie natürlich persönlich mit Frau Weidel schon besprochen, und ihr für die nächste Gelegenheit eine anwaltliche Vertretung per lto.de-Kommentarspalte versichert, nicht wahr?
Ach wo!
Aber ein schönes Beispiel der Zensur und PC im Kommentar!
Dieses Urteil ist eine Blamage für unsere Justiz. Die Richter verkennen, dass es sich bei den Äußerungen um Tatsachen und nicht um Werturteile handelt. Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann man wahre Tatsachenbehauptungen löschen lassen? Sind hier nur noch Dilettanten am Werk? Die lto-Redaktion und die proletarische Leserschaft springt mal wieder über jedes Stöckchen dass man ihnen hinwirft. Das ist einfach nur lächerlich. Ich habe Verbindungen in die höchsten Kreise der deutschen Justiz.
RA Dieter P. StopfkeAch Heinrich,
mir graust vor Dir, auch wenn Du die mit Titel schmückst.
Wollen Sie allen ernstes behauten das Frau Weidel eine weibliches Schwein ist?
Mann gehen Sie in sich!
Oder wollen Sie allen ernstes hier demonstrieren wie Sie als grün-roter Schuldkultanhänger innerlich so funktionieren?
Abgesehen davon haben Sie auch noch demonstriert das sie ihren Titel, falls Sie ihn überhaupt zu Recht führen, wahrscheinlich über Quotenregelung oder eventuell gegen Geld vom Papa erhalten haben.
Man, man, man - man könnte sie ja glatt in die Liste der biblischen Plage aufnehmen, mit denen Gott die Ägypter geschlagen hat....
Wie sagte Victor Hugo doch so schön: "wenn der Kuchen redet haben die Krümel das Maul zu halten". Sie verblendeter Wutbürger haben ihr Gespür für die Wahrheit sicher schon lange verloren. Schauen Sie sich mal an was für Artikel der persönliche Referent des Fraktionsvorsitzenden der AfD Gaulands, der Herr Klonovsky von sich gibt. http://www.pi-news.net/2018/04/alles-was-ich-liebe-haben-weisse-maenner-geschaffen/
Warum sind alle AfD-Anhänger dermaßen von Frauen und Ausländern eigeschüchtern? Haben sie denn überhaupt nichts vorzuweisen? Gar nichts?
Auch wenn die Entscheidung inhaltlich sympatisch klingt, so ist sie doch gefährlich. Wenn Deutschland sein Recht im Internet weltweit anwendet, machen dies andere genauso. Dann wird Facebook Türkeikritik auch für deutsche Nutzer_innen zensieren müssen. Wenn im Internet nur noch das zugreifbar sein kann, was in keinem Staat weltweit gegen Gesetze verstößt, dann haben wir im Internet die Meinungsfreiheit zu Grabe getragen.
Jörn ErbguthIhr Kommentar erweckt den Eindruck als wäre das Internet für Sie "Neuland".
Meinungsfreiheit? Die ist bei uns doch schon weitestgehend zu Grabe getragen! Wie man sieht, kriegen es leider nicht alle mit, obschon für jeden erkennbar!
@Yes Orno: Den negativen Trend finde ich bedrückend. Man muss jedoch sehen, dass das zunächst schwer kontrollierbare Internet zu einem Schub von Meinungsfreiheit geführt hat, welches jetzt schrittweise wieder zurückgedreht wird, aber auch darüber hinaus eingeschränkt wird. Es ist nichts neues, dass Meinungsfreiheit immer mit anderen Rechtsgütern abgewogen werden muss. Es bestürtzt mich jedoch, dass diese Abwägung offensichtlich unterbleibt, wenn in Deutschland in der Mitte der Gesellschaft etablierte Kräfte meinen, bestimmten Beiträgen oder gar Menschen pauschal absprechen zu wollen, dass sie überhaupt eine Meinung verbreiten. Ich würde mir wünschen, dass sich unsere Justizministerin hinstellen und sagen würde, dass auch unbequeme Meinungen Meinungsfreiheit geniessen, dass selbst bei öffentlich geäussertem Hass eine Abwägung stattfinden muss und dabei nicht immer die Meinungsfreiheit gegenüber anderen schützenswerten Interessen zurückstehen muss.
Jörn ErbguthBei der Pressefreiheit gibt es international einen Abwärtstrend, wobei Deutschland noch immer relativ gut da steht (https://rsf.org/en/ranking_table). Schaut man sich die Internet-Zensur an, dann weist z.B. Google mit über 600 behördlichen Löschrequests in 2017 einen neuen Höchststand für Deutschland aus - die USA liegen da bevölkerungsbereinigt mit gut 1800 behördlichen Löschrequests darunter. Für Resignation halte ich es noch viel zu früh, wir jammern in Deutschland vielmehr auf einem hohen Niveau, was nicht bedeutet, dass ich die Sorgen für unberechtigt halte.
@Mr. Stiringer: Leider verschweigen Sie, was bei Ihnen zu diesem Eindruck führt. Das Internet war für mich 1988 Neuland, da habe ich meine erste e-Mail verschickt. Aber Internet-Neulinge sind immer wieder verblüfft, wie vielfältig dieses Internet ist und meinen dann anderen ihre Sichtweise absprechen zu müssen? Geht es Ihnen vielleicht so?