Facebook hat einen Nutzer-Kommentar, der Alice Weidel beleidigt, trotz mehrfacher Aufforderung nicht gelöscht. Oder jedenfalls nicht so gelöscht, wie die AfD-Fraktionsvorsitzende es sich wünscht. Nun will sie eine einstweilige Verfügung erreichen.
"Da ist ja wieder der Rassistenverein": So begrüßte ein Student anlasslos zwei Polizisten. Das LG Stuttgart verurteilte den 25-Jährigen nun wegen Beleidigung. Die Äußerung sei insbesondere keine straflose Kollektivbeleidigung.
Das Arbeitsgericht Mainz hat die fristlose Kündigung von Fußball-Profi Anwar El Ghazi durch den Club für unwirksam erklärt. Der Bundesligist geht nun in die nächste Instanz.
In der Berliner Polizeiakademie soll eine damalige Anwärterin einen Schwarzen Kollegen beleidigt und Affengestiken gemacht haben. Wird die Verurteilung durch das AG rechtskräftig, wird sie voraussichtlich ihren Job verlieren.
Ein Mann, der Landwirtschaftsminister Cem Özdemir auf Facebook als "Drecksack" bezeichnete, muss diesem Schmerzensgeld zahlen und Abmahnkosten erstatten. Das Persönlichkeitsrecht sei für Politiker besonders essenziell, so das LG Koblenz.
Gegen den Ex-AfD-Europapolitiker Nicolaus Fest darf wegen seiner Äußerungen über den ehemaligen Grünenpolitiker Volker Beck strafrechtlich ermittelt werden. Der EuGH wies am Mittwoch eine Klage Fests gegen die Aufhebung seiner Immunität ab.
Ein Hasskommentar soll künftig reichen: Die Bundesregierung will ein härteres Vorgehen gegen Ausländer ermöglichen, die Terror gutheißen. Die Reform stehe auf wackeligen Beinen, findet ein Fachanwalt.