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"Nazi-Sau"-Post gegen Alice Weidel vor dem LG Hamburg: Wie muss Face­book dem Hass begegnen?

von Alexander Cremer und Pia Lorenz

27.04.2018

Hasskommentar (Symbol)

© stadtratte - stock.adobe.com

Das LG Hamburg will im Streit zwischen der AfD-Politikerin Weidel und Facebook am Montag eine Entscheidung verkünden. Facebook hatte einen beleidigenden Kommentar nicht vollständig gelöscht. Und damit wohl nicht genug getan, ließ das LG erkennen. 

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Das Landgericht (LG) Hamburg will am Montag eine Entscheidung im Streit zwischen der Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion Alice Weidel und dem sozialen Netzwerk Facebook verkünden. Weidel geht wegen eines beleidigenden Kommentars auf der Facebook-Seite der Huffington Post gegen das soziale Netzwerk vor. Eine Nutzerin hatte sie dort u.a. wegen ihrer Homosexualität und als "Nazi-Sau" beleidigt. Weidel hat beantragt, Facebook per einstweiliger Verfügung zu verpflichten, die Verbreitung in Deutschland zu unterlassen. Facebook hatte erst nach einer Abmahnung von Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel reagiert und den Kommentar für deutsche Nutzer gesperrt.

Nach Angaben von Steinhöfel aber nicht richtig: Man könne, so sein Vortrag im Rahmen des Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz, über einen Server im Ausland den Kommentar auch weiterhin sehen, auch wenn man von Deutschland - zum Beispiel über ein Virtual Private Network (VPN) - darauf zugreifen. Weidel will Facebook nun per einstweiliger Verfügung verpflichten lassen, die Verbreitung eines (bestimmten) Postings im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu unterlassen.

In der Verhandlung am Freitag stand vor allem die Frage im Vordergrund, ob Facebook alles Zumutbare unternommen hat, um die Verbreitung des Kommentars in Deutschland zu verhindern. Der Post sei, so das LG, eindeutig rechtswidrig gewesen - selbst wenn er nicht schon als Schmähkritik unzulässig wäre, müsste Weidel ihn auch dann nicht hinnehmen, wenn sie sich zuvor gegen die gleichgeschlechtliche Ehe positioniert hatte, so die Pressekammer in der Verhandlung. Die Hamburger Richter gehen nach Angaben eines Gerichtssprechers weiter davon aus, dass jedenfalls mit der Abmahnung eine erkennbare Rechtsverletzung vorlag, für die Facebook als mittelbarer Störer haftet. 

Hätte Facebook mehr tun müssen?

Entscheidend für die Frage nach Erlass oder Nichterlass der einstweiligen Verfügung ist damit, ob Facebook mehr hätte tun können und müssen, als den Zugriff auf das Posting für Internetbenutzer mit einer deutschen Kennung zu sperren. Ob und wie das für Facebook überhaupt möglich ist, wurde in der Verhandlung noch nicht klar. Die Beteiligten diskutierten, ob Facebook die lokale Position eines Nutzers in Deutschland erkennen kann, wenn dieser über einen ausländischen Proxy-Server auf Inhalte zugreift. Und die Kammer ging noch weiter: Wenn Facebook den physischen Standort derzeit nicht erkennen könnte und das als Problem bekannt sei, was müsste der Internetgigant dann dagegen unternehmen? 

Der Vertreter von Facebook, Rechtsanwalt Martin Munz von White & Case, bezeichnete den Kommentar gegen Weidel als "geschmacklos". Er erklärte, dass das Posting inzwischen auch über einen VPN-Tunnel nicht mehr abrufbar sei. Der Anwalt machte aber zugleich auf die Gefahr für die Meinungsfreiheit aufmerksam, wenn Facebook die nur in einem Land geltenden Rechtsentscheidungen weltweit umsetze. "Facebook ist nicht der Superrichter", sagte Munz.

Laut dem Gerichtssprecher hat die Vorsitzende zum Schluss der Verhandlung am Freitag zu erkennen gegeben, dass die Kammer die einstweilige Verfügung voraussichtlich erlassen werde.

acr/LTO-Redaktion

Mit Materialen der dpa

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Alexander Cremer und Pia Lorenz, "Nazi-Sau"-Post gegen Alice Weidel vor dem LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 27.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28349 (abgerufen am: 18.05.2025 )

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